Anfrage: Tarifbindung bei städtischen Aufträgen

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 24. November

Die Verwaltung wird gebeten, nachfolgende Anfrage alsbald zu beantworten:
 
1. Wie ist der Sachstand bezüglich der Gründung einer städtischen Servicegesellschaft?

2. Wie viele Beschäftigte sind über Drittfirmen für städtische Tochtergesellschaften tätig?

Wird hier geprüft, ob die Firmen, die Aufträge erhalten, tarifgebunden sind, beispielsweise auch bei Universitätsklinikum Mannheim (UMM), Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft mbH (GBG) und Mannheimer Wohnungsbau Stadtentwicklung Projektentwicklungsgesellschaft (MWSP)?

3. Wie wird durch die Verwaltung sichergestellt, dass nur Firmen mit Tarifbindung Aufträge erhalten?

4. Wird neben der Tarifbindung auch berücksichtigt, ob Firmen ihrer Ausbildungsverpflichtung nachkommen?

Begründung:

Die Verwaltung hat eine Vorbildfunktion bezüglich der vertraglichen Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse jeder Art, vor allem weil die Stadt Mannheim ein großer Arbeitgeber in Mannheim und der Region ist. Deshalb ist es wichtig, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um eine Tarifbindung sicherzustellen.

Dokument

Status

Antrag erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung

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