Erstattung der KITA Gebühren für Mai 2020

Eltern stehen weiterhin vor großen Herausforderungen durch die Corona-Krise. Neben der Belastung durch die Betreuung daheim, sind auch Einkommenseinbußen ein großer wirtschaftlicher Faktor.

Nachdem bereits die Gebühren im April ausgesetzt wurden, wird die Gebührenbefreiung aller Betreuungsangebote auch für den Monat Mai erlassen.

Vorausgesetzt, es wird keine Notbetreuung in Anspruch genommen. Dasselbe gilt für Kostenbeiträge in der Kindertagespflege.

Unter Einhaltung der Hygieneregeln und der eingeschränkten Lehrerressourcen können voraussichtlich etwa das Doppelte der bisherigen Notbetreuungskapazitäten und damit nur noch ein kleiner Teil der üblicherweise zur Verfügung stehenden Plätze belegt werden.

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