GBG: 97% bezahlbarer Wohnraum, erhöhter Bedarf an altersgerechten Wohnungen

Die Arbeitsgemeinschaft Siedlungsmonitoring hat Daten zu den Wohnungen der GBG im Jahr 2018 erhoben und diese in einem Jahresbericht zusammengefasst. Die GBG informiert in diesem Jahresbericht außerdem über ihre Ziele bezüglich bezahlbarem Wohnraum, barrierefreien bzw. -armen Wohnungen, der Vermeidung von Wohnungslosigkeit sowie Leerstand. In der I-Vorlage V195/2020 Siedlungsmonitoring – Jahresbericht 2018 informiert die Stadt Mannheim über diesen Jahresbericht. Die Ergebnisse:

Bezahlbarer Wohnraum

Aufgabe der GBG ist es, besonders einkommensschwachen Familien und Haushalten Wohnraum zu bieten. Deshalb ist es besonders wichtig, dass möglichst viele GBG-Wohnungen bezahlbar sind. Zum 31. Dezember 2018 lag der Quadratmeterpreis bei 16.910 GBG-Wohnungen (96,6%) bei unter 7,71€ – diese Wohnungen liegen damit im sogenannten bezahlbaren Bereich.

Bei allen Stadtteilen außer Feudenheim-Nord liegt der Quadratmeterpreis der GBG-Wohnungen unter der ortsüblichen Vergleichsmiete. In den Planungsräumen Almenhof, Casterfeld, Herzogenried, Hochstätt, Kä-fertal, Käfertal-Süd, Lindenhof, Niederfeld, Speckweggebiet westlich der Hessischen Straße und Vogelstang liegen sogar die Mieten aller GBG-Wohnungen unter der ortsüblichen Vergleichsmiete. Feudenheim-Nord ist hier ein eindeutiger Ausreißer: Hier liegt der Quadratmetepreis nur bei 34,6% der Wohnungen unter der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Der Anteil der GBG-Wohnungen, deren Mietpreis unter der Angemessenheitsgrenze des örtlichen Sozialleistungsträgers liegt, liegt bei 81,9% – das heißt, dass die Miete dieser Wohnungen für Bedarfsgemeinschaften (z.B. Familien), die Leistungen nach SGB II beziehen, vom Sozialleistungsträger (z.B. Jobcenter) übernommen wird. Anteile mit über 97 Prozent finden sich in den Planungsräumen Käfertal, Hochstätt, Vogelstang, Schönau-Nord, Käfertal-Süd, Speckweggebiet west-lich der Hessischen Straße und Almenhof.

Die GBG erklärt, den Anteil der bezahlbaren Wohnungen stabil halten zu wollen.

Barrierefreie bzw. barrierearme Wohnungen

Der Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung wächst immer mehr – um ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, müssen altersgerechte Wohnungen geschaffen werden. Die Wohnungen müssen hierzu barrierefrei bzw. barrierearm sein, also mit möglichst wenig oder ohne Treppesteigen zu erreichen sein. Außerdem muss das Bad eine Dusche enthalten, die auch für bewegungseingeschränkte Menschen leicht zu erreichen ist.

Im Jahr 2018 sind insgesamt 998 Wohnungen der GBG als barrierearm bzw. als barrierefrei gekennzeichnet. Dies entspricht einem Anteil von 5,3 Prozent. In Vogelstang sind alle GBG-Wohnungen barrierefrei bzw. barrierearm, in der Neckarstadt-Ost sind es immerhin 30,6%.

Die AG Siedlungsmonitoring empfiehlt den Ausbau barrierefreien Wohnraums – aufgrund baulicher Einschränkungen sei das jedoch nur bedingt möglich und finanziell aufwendig. Bei Neubauten können solche Wohnungen gut geschaffen werden, im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen werde auch sdarauf geachtet, meist im Erdgeschoss barrierefreie bzw. -arme Wohnungen zu schaffen.

Vermeidung von Wohnungsverlusten

Die GBG will Räumungsklagen möglichst vermeiden, indem sie frühzeitig mit Mietern in Kontakt tritt, die Mietrückstände aufweisen. Auch eine eigene Schuldnerberatung soll dabei helfen, außerdem werden mit den Mietern Ratenvereinbarungen getroffen. Auch bei vorliegenden Räumungsklagen will sie möglichst auf eine Räumung verzichten, sofern absehbar ist, dass die Rückstände ausgeglichen werden.

4,2% der Miethaushalte der GBG wiesen im Jahr 2018 Mietrückstände auf, der Anteil der Räumungsklagen betrug jedoch nur 0,7%. Auch bei anderen Gründen für eine Räumungsklage, z.B. Störungen des Hausfriedens, bietet die GBG soziale Hilfestellungen an.

Die Zahl der Mietrückstände und Räumungsklagen will die GBG durch eine andauernde Kooperation mit der Stadt Mannheim stabil halten.

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