Zukunft schaffen: Ausmaß von Schottergärten

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 26. Juli 2022

Die Verwaltung wird um kurzfristige Antwort auf folgende Fragen gebeten:

  • Hat die Verwaltung Erkenntnisse über das Ausmaß der Anlagen von Schottergärten im Stadtgebiet?
  • Wird bei der Genehmigung von Bauvorhaben auch auf die Gestaltung der Freiflächen Einfluss genommen?
  • Gibt es von Seiten der Verwaltung eine Überprüfung der Anlagen bzw. ist diese in der Zukunft geplant?
  • Gibt es oder plant die Verwaltung eine Informationskampagne zur Vermeidung bzw. zum Rückbau von Schottergärten?

Begründung:

Mit der Novelle des Naturschutzgesetzes für Baden-Württemberg von 2020 ist die Anlage von Schottergärten verboten, vorhandene Anlagen müssen zurückgebaut werden, wenn sie nicht vor 1995 angelegt wurden. Diese Steinschüttungen anstelle von Pflanzengrün sind nachweislich extrem insektenfeindlich und schädlich für das Binnenklima der Städte. Der optische Eindruck ist jedoch, dass trotz des Verbotes eine Zunahme an derartigen Freiflächenversiegelungen zu verzeichnen ist.

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