Anfrage Zukunft schaffen: Schottergärten kontrollieren und zurückbauen

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 16. April 2024

Die Verwaltung wird gebeten, nachfolgende Anfrage alsbald zu beantworten:

  1. Wie sieht das Konzept zur Kontrolle der illegal angelegten Schottergärten aus?
  2. Wie kommt das Beratungsangebot bei Hausbesitzer*innen an?
  3. Welche Erfolge sind zu verzeichnen, wurden schon Schottergärten
    zurückgebaut?
  4. Welche Probleme gibt es beim angeordneten Rückbau?
  5. Gibt es einen Austausch mit Garten- und Landschaftsbaubetrieben oder
    anderen Gewerken, die in der Regel solche Gärten anlegen?

Begründung:

Die Anlage von Schottergärten ist nach §21a Naturschutzgesetz BadenWürttemberg und nach §9 Landesbauordnung Baden-Württemberg verboten.
Es gab bereits mehrfach diesbezügliche Anträge aus den Reihen des Gemeinderats
(SPD A296/2019; Grüne A 289/2020; BBR Waldhof 48/2022; SPD A222/2022).

Außerdem war das Thema Schottergärten bei den Anträgen 2022 für den
Beteiligungshaushalt unter den ersten sechs Projekten zur Umsetzung. Die damit
beantragte und inzwischen umgesetzte Stelle (70.000 €) soll für ein Konzept zur
Reduktion der Schottergärten und dessen Umsetzung sorgen.


In Schottergärten finden Tiere keinen Lebensraum, sie zerstören das natürliche
Bodengefüge und heizen sich bei Sonnenschein extrem auf. Nicht zu Unrecht
werden sie als Gärten des Grauens bezeichnet. Bei Hausbesitzerinnen sind sie beliebt, weil sie vermeintlich pflegeleicht sind. Mannheim, 16. April 2024 IV Mannheim ist besonders stark von Sommerhitze belastet und eine der am dichtesten besiedelten Städte Deutschlands. Die konsequente Beratung von Hausbesitzerinnen und der Rückbau der rechtswidrig angelegten Schottergärten
ist ein wichtiger Baustein, Mannheim an den Klimawandel anzupassen und einen
Beitrag zur Stärkung der Biodiversität zu leisten.

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