Antrag: Arbeit der Seniorenberatungsstelle Neckarstadt-Ost sichern
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Zuschuss für die Seniorenberatungsstelle Neckarstadt-Ost wird im Jahr 2026 entgegen des Haushaltsentwurfs nicht abgesenkt, sondern auf der Höhe des Zuschusses vom Jahr 2025 bei 34.500 Euro belassen.
HH-Jahr 2025 | HH-Jahr 2026 |
14.000 € |
Antragsbegründung
Die Seniorenberatungsstelle Neckarstadt-Ost erbringt im Auftrag der Stadt Mannheim im Verbund mit anderen Trägern und in stadtteilräumlicher Gliederung einen wichtigen Beitrag in der Teilhabe und Beratung älterer Menschen zu seniorenspezifischen Themen. Sie unterstützt und informiert bei Fragen rund um Alter, Krankheit, Behinderung und Pflege und wirkt dabei u.a. aufsuchend und ist somit ein niederschwelliges Angebot, das auch Vereinsamung und Isolation älterer Menschen entgegenwirkt. Mittels Zuschussantrag zu den Haushaltsberatungen 2024 wurde eine Erhöhung des Zuschusses an die AWO Mannheim um 14.000,00 € auf 34.500,00 € seitens des Gemeinderats beschlossen.
Die Erhöhungsantrag resultierte aus gestiegenen Personalkosten aufgrund tariflicher Erhöhungen im TV AWO BW, die sich vergleichsweise den Erhöhungen im TVÖD gestaltet haben.
Im Haushaltsplan 2025 / 2026 ist nun für 2026 eine Absenkung des Zuschusses auf das Zuschussniveau des Jahres 2023 geplant (- 14.000,00 €), was dazu führen würde, dass der beim Träger AWO Mannheim verbleibende, nicht refinanzierte Eigenanteil sich zu den im Jahr 2025 bereits angekündigten tariflichen Erhöhungen nochmals steigern würden (14.000,00 € + tarifliche Steigerungen der Jahre 2025 und ggf. 2026).