Antrag: Keine Kürzungen bei der Autismuserstberatung der AWO

Der Gemeinderat möge beschließen:

Der Zuschuss für die Autismuserstberatung Mannheimer Bürger*innen wird im Jahr 2026 entgegen des Haushaltsentwurfs nicht abgesenkt, sondern auf der Höhe des Zuschusses vom Jahr 2025 bei 6.700 Euro belassen.

HH-Jahr 2025HH-Jahr 2026
1.100 €

Antragsbegründung

Für die Erstberatung Mannheimer Bürger*innen im Autismustherapiezentrum erhielt die AWO Mannheim bis 2023 einen Zuschuss aus dem kommunalen Haushalt in Höhe von 5.600,00 €. Dafür konnten 50 Erstberatungen geleistet werden.  Aufgrund tariflicher Steigerungen musste der mit dem Jugendamt verhandelte Entgeltsatz in der Autismustherapie angepasst werden. Bei 50 Erstberatungen lag man bereits 2023 – ohne die hohen tariflichen Steigerungen des TV AWO BW im Jahr 2024 – bei Kosten in Höhe von 5.613,00 €, also über dem kommunalen Zuschuss in Höhe von 5.600,00 €. Daher wurde für die Haushaltsberatungen 2024 – um weiterhin 50 Erstberatungen durchführen zu können – eine entsprechende Zuschusserhöhung auf 6.700,00 € zur Deckung der tariflichen Steigerungen beantragt und bewilligt.
 
Eine Reduzierung der Zuschüsse auf das Zuschussniveau von 2023 im Bereich der Autismusberatung im Jahr 2026 käme einer Kürzung der Anzahl an Erstberatungen gleich, die ersten Berechnungen zufolge, dann bei ca. 35 Erstberatungen pro Jahr läge. Eine Reduzierung der Erstberatungen würde dem sehr hohen aktuellen Bedarf an Autismustherapie widersprechen und dem Gedanken an Teilhabe von Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft konträr sein.

Gerade für Eltern mit Kindern mit Autismusspektrumstörung ist eine Erstberatung ungemein wichtig, um in einer für sie ohnehin belastenden Situation Unterstützung zu erfahren.

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