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  • Antrag: Betriebsverbot von Mährobotern in der Nacht

    Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 8. Mai 2025 Der Gemeinderat möge beschließen: Die Stadt Mannheim erlässt eine Allgemeinverfügung auf Grundlage von § 3 Abs. 2 i.V.m. §44 Abs. 1 BNatSchG, wonach in Mannheim ab sofort ein Betriebsverbot für Mähroboter von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr gilt. Begleitet wird diese Maßnahme von einer Öffentlichkeitskampagne zur…