Änderungsantrag zu V405/2024: Änderung der Geschäftsordnung für den Bezirksbeirat der Stadt Mannheim
Antrag zu TOP 4 der Sitzung des Gemeinderats am 01.10.2024
Der Gemeinderat möge folgende Veränderungen der Geschäftsordnung für den Bezirksbeirat Mannheim V405/2024 beschließen:
1. Streichung von §5 (6):
„§5 (6) Sofern zu einem Anliegen des Bezirksbeirats auch Anträge oder Anfragen aus dem Gemeinderat vorliegen, kann nach Entscheidung des Oberbürgermeisters auf eine gesonderte Behandlung in eigener Sitzung des Bezirksbeirats verzichtet werden. Das Entsandte Mitglied kann im Zuge der Teilnahme an der entsprechenden Ausschusssitzung das Anliegen des Bezirksbeirats vorbringen.“
Der §5 wird ohne Absatz 6 beschlossen.
2. Streichung der folgenden Passage in §11 Absatz 2:
„Hierbei ist nicht von Belang, ob es sich um eine öffentliche oder eine nichtöffentliche Sitzung handelt.“
Der §11 Absatz 2 wird wie folgt beschlossen:
„§11 (2) Der Bezirksbeirat wird einberufen, wenn es die Geschäftslage erfordert, er ist jedoch zu mindestens drei Sitzungen innerhalb eines Jahres einzuberufen. In der Regel werden in jedem Stadtbezirk drei öffentliche Sitzungen im Jahr abgehalten; zur Vorbereitung findet jeweils eine nichtöffentliche Sitzung statt. Der Bezirksbeirat ist unverzüglich einzuberufen, wenn es ein Viertel der Bezirksbeiräte unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes beantragt.“
3. Änderungen des §12 Absatz 2 wie folgt:
„§12 (2) Der Bezirksbeirat ist beschlussfähig, wenn die Sitzung ordnungsgemäß geleitet und mindestens die Hälfte aller Mitglieder anwesend und stimmberechtigt ist. Dabei ist von der Zahl der tatsächlich bestellten Mitglieder auszugehen.“
Begründung:
Durch die vorgenommenen Änderungen in der Geschäftsordnung für den Bezirksbeirat Mannheim sehen wir eine Entwertung des Bezirksbeirates und des Ehrenamts im Allgemeinen. Es ist dringend erforderlich, dass wichtige Themen auch weiterhin auf öffentlichen Sitzungen behandelt werden und nicht auf nicht-öffentliche Sitzungen gelegt werden können.
Eine Änderung der Stimmberechtigung könnte zu Lasten der eingebrachten Meinungsbilder der Bezirksbeiräte führen, da der Sitzungsleiter / die Sitzungsleiterin gehalten ist die Vorlage der Verwaltung zu vertreten.
Zudem regen wir die Verwaltung an, die neue Geschäftsordnung dem Bezirksbeirat in einer Informationsveranstaltung vorzustellen und auf die neuen Verfahren in der Sitzungsleitung von öffentlichen und nicht-öffentlichen Sitzungen einzugehen.