Antrag: Erklärtafel am Kriegerdenkmal Mannheim-Rheinau im Kontext der Mannheimer Stadtpunkte

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 28. April 2026

Der Gemeinderat möge beschließen:

Am Kriegerdenkmal auf dem Marktplatz in Mannheim-Rheinau wird unter Einbeziehung des MARCHIVUM ein zusätzliches, erklärendes Hinweisschild angebracht. Dieses soll konzeptionell an das bestehende System der Stadtpunkte Mannheim anknüpfen bzw. in dieses integriert werden.

Das Hinweisschild soll den historischen Kontext des Denkmals sachlich einordnen, insbesondere

– die Entstehungsgeschichte ab 1927,

– die Fertigstellung und Einweihung im Jahr 1933 unter

  nationalsozialistischem Einfluss,

– sowie die ideologische Prägung einzelner Inschriften und Elemente.

Begründung:

Laut Stadtverwaltung ist die Ausführung der Sanierungsarbeiten am Denkmal für das Jahr 2026 vorgesehen. Im Rahmen eines Bürgerdialogs vor Ort wurde deutlich, dass das Denkmal einer historischen Einordnung bedarf, ein Hinweisschild aber aktuell noch nicht vorgesehen ist.

Eine solche Einordnung ist aber zwingend erforderlich, um die Entstehung und Bedeutung zu erklären, historische Verantwortung sichtbar zu machen und eine kritische Auseinandersetzung im öffentlichen Raum zu ermöglichen.

Die Stadt Mannheim verfügt mit den Stadtpunkten Mannheim bereits über ein etabliertes System zur Vermittlung von Stadtgeschichte vor. Dieses verbindet niedrigschwellige Information mit wissenschaftlich fundierter Einordnung und macht historische Orte im Stadtbild verständlich.

Die Anbringung einer ergänzenden Erklärtafel am Kriegerdenkmal sollte daher bewusst an dieses bestehende Konzept anknüpfen. Dadurch wird nicht nur eine gestalterische und inhaltliche Einheitlichkeit gewährleistet, sondern auch die Einbindung des Denkmals in den größeren Kontext der Mannheimer Erinnerungskultur ermöglicht. Erklärende Hinweistafeln stellen einen zentralen erinnerungspolitischen Beitrag dar, da sie notwendiges historisches Wissen vermitteln. Dies ist insbesondere dann geboten, wenn Bau- oder Kunstwerke im öffentlichen Raum – wie in diesem Fall – aufgrund ihrer Gestaltung oder Entstehungszeit missverständlich oder ohne Kontext wahrgenommen werden können.

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