Antrag: Weitergabe der Strukturumlage der Justizvollzugsanstalten an die freie Straffälligenhilfe
Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 1. Juli 2025
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Verwaltung prüft, ob eine anteilige Weitergabe der Strukturumlage für die
Justizvollzugsanstalten vom Land an die Vereine der freien Straffälligenhilfe zur
Finanzierung von Leistungsvereinbarungen möglich ist.
Begründung:
Die Anlauf- und Beratungsstelle der freien Straffälligenhilfe wird zwar vom
Justizministerium gefördert, allerdings steht diese in keinem Verhältnis zum
tatsächlichen Aufwand. Viele Beratungsangebote sind daher gefährdet. Eine
Reduzierung bzw. sogar Einstellung dieser Angebote im Bereich Beratung und
Weitervermittlung sehen wir in Hinblick auf Rehabilitation und Prävention
kritisch.
In anderen Städten gibt es schon länger eine sogenannte Strukturumlage:
Städte, die eine JVA zur Verfügung stellen, erhalten demnach Gelder vom Land.
Da die Vereine der freien Straffälligenhilfe insbesondere beim Thema
Entlassungsvorbereitung wichtige Aufgaben des Strafvollzugs übernehmen,
werden diese Vereine anderorts an der Strukturumlage durch die Stadt bzw.
Kommune über entsprechende Leistungsvereinbarungen beteiligt (z.B.
Finanzierung einer halben Sozialarbeiter*innenstelle).
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