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Antrag: Anpassung Bebauungsplan Nr. 82. 18 Wohngebiet Almenhof
Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 1. Juli 2025 Der Gemeinderat möge beschließen: Die generelle Ausnahmeregelung für die Errichtung gewerblicher Parkplätze inVorgärten des Wohngebietes entfällt und ist ausschließlich in derNiederfeldstraße zulässig. Begründung:In der Beschlussvorlage V196/2025 zum Bebauungsplan 82.18 wird imstädtebaulichen Leitbild als Eigenschaft ausdrücklich die begrünteVorgartenzone ohne Bebauung und Versiegelung erwähnt. Dennoch wird in derBegründung…
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