Antrag: Unterstützung des Zentralen Mannheimer Lehrgarten
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Zuschuss für den Mannheimer Lehrgarten des Gemeinschaftswerks Arbeit und Umwelt wird im Jahr 2026 entgegen des Haushaltsentwurfs nicht abgesenkt, sondern auf der Höhe des Zuschusses vom Jahr 2025 bei 110.000 Euro belassen.
HH-Jahr 2025 | HH-Jahr 2026 |
16.000 € |
Antragsbegründung
Der Mannheimer Lehrgarten ist eine Einrichtung, die Aspekte der Beschäftigungsförderung, des Umweltschutzes und der Umweltpädagogik vereint. Langzeitarbeitslose Menschen und Menschen mit Behinderung unterhalten unter fachkundiger Anleitung den Lehrgarten, um einen Ort zu schaffen und zu erhalten, in dem Besucher*innen die persönliche Beziehung zu Natur und Umwelt aufbauen und verstärken können. Nicht zuletzt durch den Einstieg in die tiergestützte Pädagogik (Lehrgarten-Hühner) konnte das Angebot und die Attraktivität des Lehrgartens gesteigert werden. Etwa 120 Schulklassen, Kindergartengruppen und Jugendgruppen besuchen den Lehrgarten jedes Jahr und die Nachfrage an Angeboten im Lehrgarten ist ungebrochen hoch.
In den Haushaltsberatungen 2024 war eine Zuschusserhöhung von 16.000,00 € beantragt und bewilligt worden, um bei gestiegenen Lohn- und Sachkosten das umfangreiche Angebot des Lehrgartens zu sichern und eine Angebotsreduzierung zu verhindern. In den Haushaltsplanungen 2025 / 2026 ist nun für das Jahr 2026 eine Absenkung des Zuschusses auf 94.800,00 € geplant, was eine Reduktion unter das Zuschussniveau von 2023 (95.000,00 €) bedeuten würde.
Bereits 2023 lagen die vom Träger Gemeinschaftswerk Arbeit und Umwelt e.V. aufzubringenden Eigenmittel im Betrieb des Mannheimer Lehrgartens bei über 25.000,00 € und konnten dank der Erhöhung des Zuschusses auf 110.000,00 € ein Stückweit reduziert werden.
Ein Wiederabsenken des Zuschusses – bei steigenden Lohn- und Sachkosten – kann aus Trägersicht dann nicht mehr ausgeglichen werden.
Der Weiterbetrieb des Mannheimer Lehrgartens als wichtige Institution der Umwelt- und Naturpädagogik sowie als Ort der Beschäftigungsförderung stünde damit ab 2026 vollumfänglich zur Frage, denn Personalkürzungen sind aufgrund der Größe des Gartens mit rd. 2,5 Hektar in Anbetracht der Arbeitsintensität und der zunehmenden Anleitungsfunktion für langzeitlose Menschen und Menschen mit Behinderung, nicht realisierbar.