Antrag: Sach- und Verfahrensstand Waffenkontrollen
Antrag
Antrag zur Sitzung des Gemeinderates am 10. Februar 2015
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Verwaltung unterrichtet den Gemeinderat über den Sach- und Verfahrenstand der Waffenkontrollen bei privaten Waffenbesitzern (sog. Vor-Ort-Kontrollen) und beantwortet insbesondere folgende Fragenstellungen:
- Anzahl der Kontrollen im Zeitraum 2010-2014 im Verhältnis zu der Anzahl der gemeldeten Waffen bzw. Waffenbesitzer in Mannheim.
- Anzahl / Art der Beanstandungen sowie die entsprechenden Sanktionsmaßnahmen.
- Anzahl der im Zeitraum 2010-2014 freiwillig zurückgegebenen Waffen.
Begründung:
Im Jahr 2009 wurde das Waffenrecht in Deutschland verschärft. Kernstück der neuen Vorschriften war die Einführung unangekündigter Vor-Ort-Kontrollen bei privaten Waffenbesitzern (vgl. § 36 Abs. 3 WaffG). Diese Regelung soll die ordnungsgemäße Aufbewahrung von Waffen und Munition sicherstellen. Das Land Baden-Württemberg hat die Durchführung der Kontrollen auf die Kommunen übertragen. Die regelmäßige Überprüfung der ca. 2900 Waffenbesitzer mit insgesamt fast 13000 erlaubnispflichtigen Waffen im Stadtkreis Mannheim (Stand April 2010) ist fortgesetzt ein wichtiger Beitrag zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung. Der Gemeinderat sollte regelmäßig über den Sach- und Verfahrenstand der Waffenkontrollen informiert werden.