Zusammenhalten: Kostenlose Schuldnerberatung für mehr Menschen anbieten
Antrag zu den Etatberatungen 2023
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die vom Gemeinderat im Jahr 2010 beschlossenen „Rahmenbestimmungen zur Schuldnerberatung“ in der Neufassung vom 01.03.20 werden in Punkt 1 „Berechtigter Personenkreis“ in Absatz 3 und 4 um folgenden Punkt ergänzt:
– Ebenso sollen auch diejenigen Menschen gleichgestellt sein, deren Familieneinkommen die Pfändungsfreigrenze nach § 850c der Zivilprozessordnung nicht überschreitet.
Darüber hinaus besteht für erwerbsfähige Antragsteller/innen kein Rechtsanspruch für eine präventive Schuldnerberatung nach dem SGB II.
Die im Haushalt der Stadt Mannheim für 2023 eingestellten Mittel in Höhe von € 669.000 sind für diese Ausweitung der Zielgruppen ausreichend.
Dienststelle: | TEH: | TFH: | Seite im Haushaltsplan |
50 | Ja | Nein | 335 |
Antragsbegründung:
Insbesondere aufgrund der gesamtgesellschaftliche Situation und mit Blick auf die Kostensteigerungen und die drohenden Problemlagen in der nächsten Zeit ist es wichtig, den Personenkreis zu erweitern, so dass mehr Menschen die kostenlose Schuldnerberatung in Anspruch nehmen können.
Dokument
Status:
In den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Soziales verwiesen.