Junge Menschen stärken: Änderungsantrag zu V273/2024: Öffnungs- und Betreuungszeiten in Tageseinrichtungen für Kinder

Der Gemeinderat möge folgende Veränderungen der Beschlussvorlage V273/2024 beschließen:

Ergänzung zu Beschlusspunkt 1:

Einschub nach Satz 1:
In Sozialraum IV und V sowie in FamilienKiTas wird aufgrund der besonderen Herausforderungen maßvoll von 46,5 auf 44 Stunden reduziert. Das Vorhalten von möglichst vielen Ganztagesplätzen bleibt weiterhin ein übergeordnetes Ziel der Stadt Mannheim.

Einschub am Absatzende von Beschlusspunkt 1:
Die Öffnungsstunden können in den Einrichtungen zeitlich unterschiedlich ausgestaltet werden (z.B. auch früher Start um 8.00 Uhr und längere Betreuungszeit in den Nachmittag hinein). Der Bedarf der Eltern zu den grundlegenden Öffnungszeiten wird vorab abgefragt. Die Eltern erhalten die Möglichkeit, jährlich ihre Bedarfe an das für sie passende Stufenmodel anzupassen.

Ergänzung neuer Beschlusspunkt 4:
Der Lenkungskreis KiTa unter Einbeziehung der jugendpolitischen Sprecher:innen wird fortgesetzt, um bauliche und betriebliche Themen und Veränderungen, die KiTas betreffen, kontinuierlich mit der Verwaltung zu diskutieren.

Änderung letzter Absatz der Beschlussvorlage:
Diese Regelungen treten zum neuen KiTa-Jahr 2024/2025 in Kraft und gelten zunächst befristet für zwei Jahre. Die Stadt und die freien Träger setzen sich jeweils rechtzeitig vor Ende des Kindergartenjahres zusammen und prüfen unter Einbeziehung des Lenkungskreises KiTA, ob die Wochenstunden zum nächsten Kindergartenjahr erhöht werden können.

Begründung:

Zahlreiche Studien zeigen, dass es auf die frühpädagogische Förderung ankommt. Jede Stunde frühkindliche Bildung hilft den Kindern in den Stadtteilen mit besonderen gesellschaftlichen Herausforderungen. Eine Reduzierung in Sozialraum IV und V sowie den FamilienKiTas mindert die Bildungschancen von Kindern mit schwierigen Startchancen.

Ganztagesplätze tragen zur Entlastung berufstätiger Eltern bei. Die Betreuungszeiten müssen sich an ihren Bedarfen orientieren und ihre Arbeitswirklichkeit abbilden, daher ist eine Bedarfsabfrage unerlässlich. In Randzeiten, z.B. sehr früh, befinden sich z.T. wenige Kinder in der Einrichtung. Dagegen gibt es einen großen Bedarf an Betreuung am Nachmittag. Hier braucht es eine Perspektive.

Zwei Jahre mit diesen Regelungen sind ein Übergangszeitraum, der für Eltern planbar ist. Der Jugendhilfeausschuss kann im Rahmen des regelmäßig tagenden Lekungskreises KiTa frühzeitig über neueste Entwicklungen bei baulichen und betrieblichen Veränderungen adäquat informiert werden. Im Rahmen der Standortkonzeption wurde mit diesem Format gute Erfahrungen in der Zusammenarbeit gemacht.

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