Anfrage: Berichts- und Verschwiegenheitspflichten kommunaler Vertreter*innen im Aufsichtsrat
Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 04. Februar 2025
Die Verwaltung wird gebeten, nachfolgende Anfrage alsbald zu beantworten:
1. Welche Auswirkungen hat, nach juristischer Einschätzung der Stadtverwaltung, die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Hinblick auf die unterschiedlichen Gesellschaftsformen, in denen Mannheimer Stadträt*innen Aufsichtsratsfunktionen übernehmen?
2. Welche Regelungen gelten fortan konkret?
3. Was ändert sich im Hinblick auf die Anwendungspraxis?
Begründung:
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 18. September 2024 (Az. 8 C 3.23) praxisrelevante Entscheidungen im Spannungsfeld zwischen Aktienrecht und Kommunalrecht getroffen.