Antrag: Änderungsantrag zu V 136/2025: Vereinfachung der Tarifstruktur der Entgelte in den Mannheimer Bädern
Antrag zu TOP 1 der Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit am
6.11.2025 und zur Sitzung des Gemeinderats am 11.12.2025
Der Gemeinderat möge beschließen:
- Die in der Vorlage V 136/2025 unter Punkt 1.1.3.1, 1.1.3.2 und 1.1.3.3.1
vorgesehenen Entgeltfestsetzungen werden sozialverträglich angepasst: Für die
Schwimmkurse wird folgende angepasste Preisstruktur festgelegt:
- Babyschwimmen und Wassergewöhnung: Erhöhung von bisher 44 Euro auf 55
Euro, - Schwimmkurse für Kinder und Jugendliche: Erhöhung von bisher 85 Euro auf
95 Euro.
2. Die Ferienkarte für in Mannheim wohnhafte Schülerinnen und Schüler wird
während der Sommerferien nicht gestrichen, aber der Preis wird von 17 Euro
auf 22 Euro erhöht.
3. Die bisherige Ermäßigungsregelung für Inhaberinnen und Inhaber eines
Schwerbehindertenausweises ab einem Grad der Behinderung (GdB) bleibt
unverändert bestehen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat einen Vorschlag zur
Gegenfinanzierung vorzulegen.
Begründung:
Die SPD im Mannheimer Gemeinderat erkennt die angespannte Haushaltslage
der Stadt an und unterstützt das Ziel einer nachhaltigen Finanzierung der
Bäderbetriebe. Dennoch ist eine deutliche, einmalige Erhöhung der Entgelte
insbesondere im Bereich der Schwimmkurse nicht verhältnismäßig.
Familien mit Kindern dürfen nicht durch übermäßige Preissprünge von wichtigen
Schwimmangeboten ausgeschlossen werden. Gerade in einer Zeit, in der die Zahl der Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer – insbesondere unter Kindern – stetig zunimmt, muss Mannheim den Zugang zu Schwimmkursen erhalten und fördern.
Die SPD im Mannheimer Gemeinderat hat sich bereits mit mehreren Initiativen für die
Verbesserung der Schwimmausbildung und die Stärkung der Wasserkompetenz
eingesetzt. Eine übermäßige Gebührenerhöhung würde diese Bemühungen
konterkarieren und Familien finanziell zusätzlich belasten.
Die Ferienkarte darf für in Mannheim wohnhafte Schülerinnen und Schüler
nicht gestrichen werden, da sie vielen Familien eine bezahlbare Möglichkeit
bietet, Freizeit, Bildung und Mobilität in den Sommerferien zu verbinden und
damit soziale Teilhabe ermöglicht.
Zudem ist es aus Sicht der SPD im Mannheimer Gemeinderat unabdingbar, die
bisherige Regelung für Menschen mit Behinderung beizubehalten. Die geplante
Einschränkung auf einen GdB von 80 % wäre sozial ungerecht und steht im
Widerspruch zu § 2 Abs. 2 SGB IX, der den Schwerbehindertenstatus ab einem
GdB von 50 % definiert.
Die vorgeschlagene moderate Anpassung der Entgelte gewährleistet eine
ausgewogene Balance zwischen haushalterischer Verantwortung, sozialer
Gerechtigkeit und der Sicherung lebenswichtiger Schwimmangebote in
Mannheim.
