Änderungsantrag zu V162/2026: Konsolidierungsprogramm der Stadt Mannheim – Inventur Finanzhaushalt 2026

Antrag zu TOP 1 der Sitzung des Hauptausschusses am 12.05.2026

sowie zu TOP 11 der Sitzung des Gemeinderats am 19.05.2026

Der Gemeinderat möge beschließen:

Ziffer 2 der Beschlussvorlage V162/2026 wird wie folgt geändert:

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen zur Konsolidierung des Haushalts ohne die folgenden Einzelmaßnahmen:

  1. Streichung der Mittel des Bodenfonds (Ankauf) für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 1 Mio. Euro.
  2. Kürzung des Globalansatzes für Fachräume an beruflichen Schulen für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von 400.000 Euro.

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat nach Vorberatung im Unterausschuss Haushalt alternative Vorschläge für Mittelkürzungen bzw. Mittelverschiebungen vorzulegen.

Begründung:

Zu 1.)

Im Haushalt 2025 wurde aufgrund der angespannten Haushaltslage der bisherige Ansatz für den Bodenfonds bereits von jährlich 2 Mio. Euro auf 1 Mio. Euro reduziert und nur noch in dieser Höhe in die mittelfristige Finanzplanung bis einschließlich 2028 übernommen. Dies entspricht bereits einem Kürzungsvolumen von insgesamt 3 Mio. Euro. Nun schlägt die Verwaltung vor, die Mittel für den Bodenfonds sowohl für 2026 als auch für die mittelfristige Finanzplanung bis 2028 vollständig zu streichen.

Zusätzlich soll auch der Globalansatz für Grundstücksankäufe erheblich gekürzt werden. Im Rahmen der strategischen Neuausrichtung der städtischen Grundstückspolitik hat der Gemeinderat 2019 die Einführung des Mannheimer Bodenfonds mit einer jährlichen Zuführung in Höhe von 2 Mio. Euro beschlossen. Der Bodenfonds ist ein wesentliches Instrument zur Steuerung der zukünftigen Stadtentwicklung. Er dient einerseits dem Aufbau von Flächenreserven für die Stadt Mannheim und andererseits der Sicherung von Schlüsselgrundstücken für die Stadtentwicklung. Die vollständige Streichung der Mittelzuführung würde die beschlossene Neuausrichtung der städtischen Grundstückspolitik faktisch rückgängig machen.

Zu 2.)

Der Globalansatz für Fachräume an den beruflichen Schulen ist ein Ergebnis der letzten Berufsschulentwicklungskommission. Seither werden jährlich 1,15 Mio. Euro in den Haushalt eingestellt, um die Fachräume der beruflichen Schulen, die fortlaufend umfangreiche Investitionen erfordern, angemessen und entsprechend der technologischen Entwicklungen auszustatten. Über die konkrete Verwendung der Mittel wurde jeweils in Abstimmung zwischen Verwaltung und beruflichen Schulen entschieden.

Die Verwaltung hat nach unserer Kenntnis bereits 2025 die Hälfte dieses Globalansatzes gestrichen, obwohl hierfür kein Beschluss des Gemeinderats vorlag. Dieser Sachverhalt sollte unabhängig von der nun vorliegenden Beschlussfassung aufgeklärt werden. Darüber hinaus schlägt sie nun vor, für 2026 um weitere 400.000 Euro zu kürzen. Gerade die Ausstattung von Fachräumen ist jedoch eine essenzielle Voraussetzung dafür, dass an den beruflichen Schulen eine zeitgemäße Ausbildung zukünftiger Fachkräfte gewährleistet werden kann.

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