Antrag: Faire Bildungschancen für Mannheims Schülerinnen und Schüler – Maßnahmen des StartChancen-Programms nicht auf die lange Bank schieben
Antrag zu TOP 1 der Sitzung des Hauptausschusses am 12.05.2026
sowie zu TOP 11 der Sitzung des Gemeinderats am 19.05.2026
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, noch vor der Beschlussfassung zu V162/2026 im Gemeinderat die nachfolgenden Fragen schriftlich zu beantworten:
- Im Haushalt 2026 waren für die Mannheimer StartChancen-Schulen 6.214.286 Euro für investive Maßnahmen angesetzt. Wie setzen sich die von der Verwaltung vorgeschlagenen 4.214.286 Euro zusammen? Welche Schulen (Schulart, Stadtteil, geplante Maßnahme, angestrebte Wirkung der Maßnahme sowie jeweilige Kosten) sind unmittelbar oder mittelbar von einer Verschiebung betroffen? Welche Maßnahmen an welchen Schulen sollen mit den neu veranschlagten 2 Mio. Euro noch im Jahr 2026 umgesetzt werden?
- Welche Maßnahmen an welchen Schulen sowie welche Finanzmittel plant die Verwaltung infolge einer möglichen Verschiebung für den Haushalt 2027?
- Welche Maßnahmen an welchen Schulen sowie welche Finanzmittel plant die Verwaltung infolge einer möglichen Verschiebung im Hinblick auf den Doppelhaushalt 2028/2029? Inwieweit ist gewährleistet, dass etwaig verschobene Mittel im Rahmen dieses Doppelhaushalts tatsächlich zur Verfügung stehen?
- Nach welchen fachlichen Kriterien erfolgte die Priorisierung der zeitlichen Umsetzung der Maßnahmen? Wie wird der Bildungsausschuss in den weiteren Prozess eingebunden? Wie werden die 44 Mannheimer StartChancen-Schulen über den weiteren Ablauf und die geplanten Maßnahmen informiert?
Begründung:
Mit dem StartChancen-Programm von Bund und Ländern besteht die große Möglichkeit, gezielt in Bildungsgerechtigkeit und bessere Lernbedingungen an Schulen mit besonderen sozialen Herausforderungen zu investieren. Gerade für Mannheim mit seinen vielfältigen Stadtteilen und unterschiedlichen sozialen Ausgangslagen ist dieses Programm von hoher bildungspolitischer Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund bewertet die SPD-Gemeinderatsfraktion die vorgeschlagene Verschiebung erheblicher Mittel kritisch. Investitionen in Schulen dürfen nicht dauerhaft verschoben werden, wenn gleichzeitig der Anspruch besteht, faire Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen zu schaffen. Insbesondere Schulen mit besonderen Herausforderungen benötigen verlässliche Perspektiven und Planungssicherheit.
Bislang ist dem Gemeinderat jedoch nicht ausreichend transparent dargestellt worden, welche konkreten Maßnahmen betroffen sind, nach welchen Kriterien priorisiert wurde und welche Auswirkungen die geplanten Verschiebungen auf einzelne Schulen und Stadtteile haben. Ebenso ist unklar, ob und in welchem Umfang verschobene Maßnahmen tatsächlich in den Folgejahren umgesetzt werden können.
Für die SPD-Gemeinderatsfraktion ist entscheidend, dass die Mittel des StartChancen-Programms zielgerichtet, nachvollziehbar und zeitnah eingesetzt werden. Der Gemeinderat sowie der Bildungsausschuss müssen dabei umfassend informiert und eingebunden werden. Ebenso braucht es gegenüber den betroffenen Schulen frühzeitig Klarheit über die weiteren Planungen.
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