Anfrage: Berichts- und Verschwiegenheitspflichten kommunaler Vertreter*innen im Aufsichtsrat

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 04. Februar 2025

Die Verwaltung wird gebeten, nachfolgende Anfrage alsbald zu beantworten:

1. Welche Auswirkungen hat, nach juristischer Einschätzung der Stadtverwaltung, die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Hinblick auf die unterschiedlichen Gesellschaftsformen, in denen Mannheimer Stadträt*innen Aufsichtsratsfunktionen übernehmen?
2. Welche Regelungen gelten fortan konkret?
3. Was ändert sich im Hinblick auf die Anwendungspraxis?

Begründung:

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 18. September 2024 (Az. 8 C 3.23) praxisrelevante Entscheidungen im Spannungsfeld zwischen Aktienrecht und Kommunalrecht getroffen.

Aktueller Stand im Bürgerinformationssystem

Teile deine Gedanken