Anfrage: Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 18. November 2025


Die Verwaltung wird gebeten, nachfolgende Anfrage alsbald zu beantworten:

  1. Welche Projekte beabsichtigt der Fachbereich Sport und Freizeit bzw. die
    Stadt Mannheim, im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler
    Sportstätten“ (SKS) einzureichen?
  2. Welche Auswahlkriterien werden bei der Priorisierung möglicher Projekte
    zugrunde gelegt (z. B. baulicher Zustand, energetischer Sanierungsbedarf,
    Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, regionale Bedeutung)?
  3. Welche Sportstätten erfüllen nach aktuellem Kenntnisstand die
    Anforderungen des Förderprogramms hinsichtlich öffentlicher Zugänglichkeit,
    Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit und kommen somit grundsätzlich für eine
    Antragstellung infrage?
  4. Ist vorgesehen, interkommunale Projekte gemeinsam mit
    Nachbarkommunen einzureichen, wie es der Projektaufruf ausdrücklich
    begrüßt?
  5. Welche finanziellen Eigenanteile wären von der Stadt Mannheim im Rahmen
    einer Antragstellung zu leisten, und sind hierfür bereits Haushaltsmittel
    vorgesehen oder planbar?

Begründung:
Der Deutsche Bundestag hat im Bundeshaushalt 2025 Programmmittel in Höhe
von 333 Millionen Euro für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler
Sportstätten (SKS)“ beschlossen. Ziel des Programms ist die Förderung
überjähriger investiver Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an
kommunalen Sportstätten von regionaler oder überregionaler Bedeutung.
Gefördert werden insbesondere Maßnahmen zur Nachhaltigkeit,
Barrierefreiheit und Energieeffizienz. Die Einreichung der Projektskizzen (Phase
1) ist bis 15. Januar 2026 möglich. Voraussetzung ist ein Ratsbeschluss, der die
Teilnahme der Kommune am Projektaufruf billigt.
Das neue Bundesprogramm bietet die Chance, bestehende
Sanierungsrückstände bei Mannheimer Sportstätten abzubauen und
gleichzeitig durch nachhaltige Modernisierung zur Energieeinsparung und
Barrierefreiheit beizutragen. Eine frühzeitige Information des Gemeinderats
über geplante Einreichungen und Finanzierungsrahmen ist daher erforderlich,
um die Entscheidungsgrundlagen rechtzeitig vor dem Stichtag 15. Januar 2026
zu schaffen.

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