Anfrage: Regulierung von Vape- bzw. Nikotinautomaten rund um Schulen, KiTas und Jugendeinrichtungen

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 28. April 2026

Die Verwaltung wird gebeten, nachfolgende Anfrage alsbald zu beantworten:

  1. Gibt es in Mannheim bereits konkrete Regelungen oder Ordnungen, die den Betrieb von Vape- bzw. Nikotinautomaten in der Nähe von Schulen, KiTas, Spielplätzen und Jugendeinrichtungen betreffen? Falls ja, auf Basis welcher Rechtsgrundlage und Umsetzungspraxis?
  2. Plant die Stadt Mannheim, auf kommunaler Ebene Maßnahmen zu ergreifen, die den Betrieb solcher Automaten in sensiblen Bereichen deutlich einschränken oder verbieten (z. B. in unmittelbarer Nähe zu Bildungseinrichtungen, auf privaten Flächen mit öffentlichem Zugang)? Wenn ja, welche konkreten Instrumente (Ordnungsrecht, Stellplatzvergabe, Verordnungen, Baurecht) sind vorgesehen und wann sollen sie umgesetzt werden?
  3. Welche Handlungsmöglichkeiten hat die Stadt bei Verstößen (z. B. Betreiber, die Jugendschutzbestimmungen ignorieren)? Wie wird die Einhaltung überwacht und welche Sanktionen sind vorgesehen?
  4. Welche Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen plant die Stadt, um Kinder und Jugendliche besser vor dem Zugang zu nikotinhaltigen Produkten zu schützen (Schul- und Präventionsprogramme, Kooperationen mit Schulen, Jugendeinrichtungen, Elternbeteiligung)?
  5. Wie bewertet die Verwaltung die aktuelle Rechtslage auf Bundes- bzw. kommunaler Ebene in Bezug auf Vape-Automaten und welche Empfehlungen gibt die Stadt Mannheim zur bundesweiten Anpassung?

Begründung:

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Nikotinkonsum hat höchste Priorität. Angesichts der zunehmenden Präsenz von Vape-Automaten im Umfeld von Schulen und Jugendeinrichtungen ist klar abzustecken, welche kommunalen Handlungsmöglichkeiten bestehen und wie der Jugendschutz effektiv umgesetzt wird.

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