Anfrage: Vermietungen städtischer Gebäude an rechtsextremistische Organisationen
Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 3. Juni 2025
Die Verwaltung wird gebeten, nachfolgende Anfrage alsbald zu beantworten:
1. Wie geht die Stadt mit Anfragen rechtsextremistischer Organisationen bezüglich der Anmietung städtischer Gebäude um?
2. Differenziert die Stadt hierbei zwischen „üblichen“ Vereinen und politischen Parteien?
3. Inwieweit berücksichtigt die Stadt die Bewertungen der Verfassungsschutzbehörden bei Vermietungen städtischer Gebäude, sofern diese zu dem Ergebnis gelangen, dass politische Parteien rechtsextremistisch sind?
4. Inwieweit wirken sich entsprechende Bewertungen der Verfassungsschutzbehörden auf die Vermietung von Räumlichkeiten aus, die Trägervereinen überlassen werden (z.B. das Nachbarschaftshaus Rheinau)?
Begründung:
Unlängst stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz die Bundes-AfD als gesichert rechtsextremistisch ein. Zwar erging am 08.05.2025 eine Stillhaltezusage, diese ändert jedoch nichts am Verfahrensstand. Diese Anfrage zielt auf die grundsätzliche Haltung der Stadt ab in Fällen, in denen die Verfassungsschutzbehörden auf eindeutige Ergebnisse kommen.
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