Antrag: Kostenerstattung für Erziehungsberatungsstellen der Freien Träger in Mannheim
Antrag
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Psychologischen Beratungsstellen der evangelischen Kirche und der Caritas erhalten jeweils einen jährlichen Zuschuss von 25.000 € zur Finanzierung einer vollen Sekretariatsstelle/Teamassistentin.
Begründung:
Die Beratungsstellen erbringen Leistungen die vom Dezernat und dem Jugendamt explizit gewünscht wird. Hierbei handelt es sich um Hilfen zur Erziehung nach § 28 SGB VIII, die als Pflichtaufgaben des öffentlichen Jugendhilfeträgers zu erbringen sind. Die Beratungsstellen fungieren somit als Dienstleister für das Jugendamt. Derzeit erhalten die beiden Freien Träger einen Pauschalzuschuss von 50.000 € für die Sekretariatskräfte. Dieser ist aber knapp ausreichend für jeweils eine halbe Stelle. Jedes Sekretariat ist aber mit einer ganzen Stelle besetzt. Aus Gründen der Erreichbarkeit und um das niederschwellige Angebot erhalten und besser umsetzen zu können ist es angemessen den Pauschalzuschuss zu erhöhen.