Bezahlbar Wohnen: Bodenfonds als dauerhaftes Sondervermögen

Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bodenfonds als dauerhaftes Sondervermögen auszuweisen. Dafür werden jährlich drei Millionen Euro sowie zusätzlich mindestens die Summe, die im Vorjahr durch Einnahmen aus städtischen Grundstücksverkäufen erzielt wurden, eingebracht. Mögliche Einnahmen aus
Grundstücken, die über den Bodenfonds erworben werden, sind ebenso dem Bodenfonds zuzuführen.
Über den Bodenfonds werden, entgegen der bisherigen Ausrichtung, ausschließlich Grundstücke und Gebäude für (überwiegend) Wohnbauzwecke erworben.
Die Verwaltung des Sondervermögens „Bodenfonds“ erfolgt durch eine Geschäftsstelle innerhalb der Verwaltung. Diese berichtet dem Gemeinderat mindestens jährlich zu den Aktivitäten des Bodenfonds.
Die erforderlichen Personal- und Sachaufwendungen für den Bodenfonds können, sofern möglich, aus dem Bodenfonds finanziert werden.

Begründung:

Mit der neuen Grundstückstrategie hat die Stadt Mannheim eine Kehrtwende in der städtischen Bodenpolitik eingeleitet. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass Spekulation mit Grund und Boden die Wohnungspreise massiv in die Höhe treiben kann. Die Folgen sind der Verlust an Lebensqualität und Zusammenhalt sowie Wegzug von Leistungsträgern mit mittleren Einkommen, etwa im öffentlichen Dienst, und jungen Familien mit geringeren Einkommen.
Erfolgreiche, lebenswerte Städte wie beispielsweise Wien, die seit Jahrzehnten den Boden zu weiten Teilen in öffentlichem Besitz halten, zeigen die positiven Auswirkungen auf den sozialen Zusammenhalt, die Lebensqualität und die Zufriedenheit der Menschen.
Die bisherigen Aktivitäten der Verwaltung und die bisherige Ausrichtung des Bodenfonds sind für eine spürbare Verbesserung entsprechend der städtischen Grundstücksstrategie nicht ausreichend. Weiterhin sind die Verkäufe höher als die Ankäufe. Zudem ist der Effekt zu gering und langfristig ist keine Verbesserung zu erwarten, da die verschiedenen Grundstücksaktivitäten oftmals zulasten des Ankaufs von möglichen Wohnungsflächen gehen.

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