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Persönliche Erklärung von Ralf Eisenhauer
Geschrieben von SPD Gemeinderatsfraktion — 8. Oktober 2020 — 0 Kommentar
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In einem anonymen Schreiben werden haltlose Behauptungen und Unterstellungen gegen die GBG und gegen mich persönlich erhoben. Die „Bild“ hat dies zum Anlass genommen, diese Unterstellungen spekulativ zu veröffentlichen.

Die CDU-Fraktion hat auf dieser Grundlage einen Fragenkatalog an die GBG als Antrag in den Gemeinderat eingebracht. Die Fragen umfassen unter anderem meine höchst persönlichen Angelegenheiten.

Es ist nach meiner Auffassung unangemessen, sich in privaten Details derart äußern zu müssen, aber der offensichtliche Versuch, persönliche Reputation zu beschädigen, muss enden. Daher habe ich heute nachfolgendes persönliches Schreiben an alle Mitglieder des Gemeinderats gesendet.


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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in einem anonymen Schreiben werden haltlose Behauptungen und Unterstellungen gegen die GBG und gegen mich persönlich erhoben. Die „Bild“ hat dies zum Anlass genommen, diese Unterstellungen spekulativ zu veröffentlichen.

Die CDU-Fraktion hat auf dieser Grundlage einen Fragenkatalog an die GBG als Antrag in den Gemeinderat eingebracht. Die Fragen umfassen unter anderem meine höchst persönlichen Angelegenheiten.

Wir als städtische Gemeinschaft sollten darüber nachdenken, wie wir mit Menschen, ihren Familien und ihrem Privatleben umgehen möchten. Meine folgende Erklärung sollte nach meinem persönlichen Dafürhalten deshalb nicht als Maßstab dienen, welche persönlichen Informationen und Äußerungen von einem Menschen und Mannheimer Bürger erwartet werden, der Verantwortung für sie trägt. Um weiteren Schaden von der GBG und der Stadt als Ganzes zu nehmen, möchte ich mich trotzdem wie folgt äußern:

Nach zwölfjähriger Tätigkeit als Projektleiter Umwelttechnik bei der Wayss & Freitag Ingenieurbau AG in Frankfurt am Main habe ich im Sommer 2012 meinen Arbeitsvertrag mit der GBG geschlossen, um ab 1. Oktober 2012 bei der damals erst im Aufbau befindlichen Tochtergesellschaft MWSP die anstehenden Aufgaben im Bereich Rückbau, Boden- und Grundwasserschutz auf den ehemaligen US-Liegenschaften zu übernehmen. Davon ist mein Arbeitsverhältnis bei der GBG unberührt.

Die Beziehung mit meiner heutigen Ehefrau bestand damals seit einem Jahr und wir wollten nun gemeinsam mit unseren insgesamt drei Kindern in Mannheim zusammenziehen. Daher waren wir auf der Suche nach einer Wohnung oder einem Haus mit drei Kinderzimmern, in Anbetracht der Ungewissheit, ob diese Familienzusammenführung erfolgreich sein würde, zur Miete.

Im November 2011 hatte ich mich erstmals per Email als Interessent bei der GBG gemeldet und mich auch nach einem Objekt im Centro Verde erkundigt. Ich erhielt die Auskunft, dass das betreffende Haus aktuell reserviert sei. Im März 2012 habe ich bei der GBG nachgefragt und erfahren, dass das Objekt nicht mehr reserviert war. Ich habe dann mein Interesse an einer Anmietung angemeldet. Ende April 2012 wurde mir dann mitgeteilt, dass eine Anmietung möglich sei.

Meine Frau und ich bewarben uns daraufhin bei der Vermietungsabteilung der GBG mit umfangreicher Selbstauskunft und allen sonstigen Angaben, die jede Mieterin und jeder Mieter der GBG vorbringen muss.

Mietbeginn war der 16.11.2012, die Miete (ohne Betriebskosten, Nebenkosten und so weiter) für das Haus mit einer Größe von 140,50 m² und Doppelgarage betrug zu Beginn monatlich 1.500,00 Euro. Bis zu unserem Auszug am 31.12.2019 wurde die Miete entsprechend der regulären Vorgaben der GBG erhöht auf monatlich 1.560,00 Euro. Dies bedeutet einen Quadratmeterpreis von 10,39 Euro Kaltmiete zzgl. 100,00 Euro für die Doppelgarage.

Da unsere Kinder inzwischen erwachsen sind und nicht mehr bei uns wohnen, haben wir uns an die Vermietungsabteilung der GBG gewendet wie es allen Mannheimerinnen und Mannheimern möglich ist, mit dem Wunsch, im neu errichteten Main-Kinzig-Quartier eine deutlich kleinere Wohnung zu mieten. Dort wurde uns eine 3-Zimmer Dachgeschoss Wohnung mit 101,63 m² und einem Stellplatz in der Tiefgarage angeboten. Seit 1.1.2020 sind wir dort Mieter, die monatliche Miete beträgt 1.371,19 € (ohne Betriebskosten, Nebenkosten und so weiter). Dies bedeutet einen Quadratmeterpreis von 13,00 Euro Kaltmiete zzgl. 50,00 Euro für den Stellplatz.

Auf Grundlage der entsprechenden steuerlichen Regelung gewährt die GBG ihren Mitarbeitern, die bei ihr eine Wohnung gemietet haben, einen Mietnachlass von monatlich 90 €.

Ich gehe davon aus, dass mit dieser umfangreichen Auskunft über sehr persönliche Angelegenheiten alle an mich gerichteten Fragen beantwortet sind. Wie Sie den Schilderungen entnehmen können, habe ich zu keiner Zeit Wissen aus meiner politischen Arbeit für meine Wohnungssuche verwendet.

Ich würde mich sehr freuen, wenn alle, die mit Andeutungen und Behauptungen meine persönliche Integrität infrage gestellt haben, dies anerkennen.

Nach meiner Einschätzung ist der Gesamtvorgang mit dem in 2020 erfolgten Verkauf des Hauses im Anna-Maria-von-Schrader-Weg durch die Marktpreisentwicklung für die GBG wirtschaftlich deutlich positiv zu bewerten.

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