Soziales Miteinander: Teilhabechancengesetz nutzen
Antrag zu den Etatberatungen 2022
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten eine Aufstockung im Rahmen des Teilhabechancengesetzes durch die Bereitstellung von weiteren 70 Stellen bei der Arbeitgeberin Stadt Mannheim zu prüfen.
Bei der Prüfung wird miteinbezogen, dass die erforderliche Finanzierung, soweit möglich, durch den gesetzlich verankerten Lohnkostenzuschuss sowie durch die Einsparung bei den Transferleistungen (KdU: Kosten der Unterkunft) der Teilnehmer/innen erfolgen kann.
Produkt-Nr/Inv. Strategisches Ziel: 1 Bildungsgerechtigkeit verwirklichen, Teilhabe sichern.
Antragsbegründung:
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 12.07.2019 (vgl. B-Vorlage Nr.
V284/2019) wurde entschieden, dass sich die Stadt Mannheim als Arbeitgeberin am Teilhabechancengesetz durch die Schaffung von bis zu 70 Stellen – zunächst befristet auf fünf Jahre – gem. § 16i SGB II beteiligt. In der Informationsvorlage (V631/2020) vom 22.10.2020 hat die Verwaltung in einem Zwischenbericht über die überaus erfolgreiche Umsetzung des Teilhabechancengesetzes in Mannheim berichtet. Mannheim ist Spitzenreiter bei der Integration von Langzeitarbeitslosen im Rahmen des Teilhabechancengesetzes in Baden-Württemberg. Hinsichtlich der Refinanzierung ist zu prüfen, inwiefern neben dem Lohnkostenzuschuss auch der Passiv-Aktiv-Tausch zur Refinanzierung der Stellen genutzt werden kann. Mittels dieses Beschlusses soll auch in den kommenden Jahren an diesen Erfolg angeknüpft werden.
Dokument
Status
Verwaltung prüft das Anliegen und legt ein Konzept vor