Antrag: Sozialklausel bei Ausschreibung der Spielplatzreinigung verankern
Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 18. März 2025
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Stadtverwaltung führt ab der kommenden Ausschreibung der Spielplatzreinigung wieder die Klausel ein, nach der
1. mindestens 25 % der vorgesehenen Beschäftigten im Rahmen der Auftragserfüllung Langzeitarbeitslose sind.
2. der Nachweis dieser Bestimmung der Stadt Mannheim schriftlich durch Benennung der beschäftigten Personen, ohne Angabe zur Auswirkung auf den Leistungsbezug, unaufgefordert vierteljährlich jeweils zum Ende eines jeden Quartals vorzulegen ist.
3. für diese Beschäftigten eine Betreuung durch sozialpädagogisches Fachpersonal sichergestellt wird.
Die Erfüllung der Klausel ist für die Auftragsvergabe obligatorisch.
Begründung:
Im Zuge der Ausschreibungsrunde für das Jahr 2025 zur Spielplatzreinigung wurde vonseiten der Stadtverwaltung erstmals auf die Verankerung einer sogenannten Sozialklausel verzichtet. Gewinnorientierte Akteure erhielten die Möglichkeit zur Bewerbung. Die sozialen Träger, die sich seit 20 Jahren an den Ausschreibungen beteiligen, verlieren nun deutlich an Auftragsvolumen. Mehreren Beschäftigten, die über das Teilhabechancengesetz wieder einen Arbeitsplatz gefunden haben, droht die Entlassung und der Rückfall in den Bezug von Transferleistungen. Diese Entwicklung darf sich nicht fortsetzen und die Auftragsvergabe nicht nur nach dem Preiskriterium erfolgen. Mannheim hat als Kommune auch eine soziale Verantwortung.