Zusammenhalten: Ausnahmegenehmigungen für Kita-Personal im Rahmen des BUGA-Anwohnerschutzkonzepts ermöglichen

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 07. Februar 2023

Der Gemeinderat möge beschließen:

Das Anwohnerschutzkonzept Bundesgartenschau 2023 wird insofern erweitert, dass es auch den Kitas, Hort und Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen ermöglicht wird, für das Personal Ausnahmegenehmigungen zu beantragen.

Begründung:

Das Ziel des Anwohnerschutzkonzepts der Bundesgartenschau 2023 in den betroffenen Stadtteilen ist es, dass der vorhandene öffentliche Parkraum vor BUGA-Besuchern während dem Veranstaltungszeitraum geschützt wird und Anwohnerinnen und Anwohnern vorbehalten bleibt. Ausnahmegenehmigungen sind aktuell erhältlich für Ärzte im notärztlichen Bereitschaftsdienst, Handwerker, soziale Dienste, pflegende Angehörige sowie für Hebammen – daher für sogenannte „dringende Bedürfnisse“.

Kindergarten, Kindertagespflege oder Hort übernehmen ebenso fundamentale Aufgaben, deshalb sollten auch in diesem Fall Ausnahmegenehmigungen möglich sein.

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