Zusammenhalten: Prostitutionsgewerbe in Mannheim regulieren

Die Verwaltung wird gebeten, alsbald folgende Fragen zu beantworten:

  1. Nutzt die Verwaltung die für die Prostituiertenberatung seit 2017 in Baden-Württemberg eingesetzte Software, um die Anzahl der Menschen zu erfassen, die in der Prostitution tätig sind?
  2. Falls dies nicht der Fall ist, warum nicht, und gibt es eine alternative Maßnahme, um diese Daten zu erfassen und dem Land zurückzumelden?
  3. Wie sehen die bisher gesammelten Daten der Stadt Mannheim von 2017 bis heute aus? (Aufgeschlüsselt nach Jahr, Anzahl der Personen, Geschlecht, Nationalität)
  4. Wann ist mit einer finalen Evaluation der erfassten Information über die gemeldeten Prostituierten zu rechnen sowie einer Übermittlung der Daten an das Land?

Begründung:

Das Bundesgesetz zur Regulierung des Prostituiertengewerbes und zum Schutz von Prostituierten (Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG) trat im Juli 2017 in Kraft und hat erstmals umfassende Regelungen für das Prostitutionsgewerbe beschlossen. Es wurde unter anderem zur Pflicht sich im Falle einer Tätigkeit im Prostitutionsgewerbe bei den Behörden zu melden. Laut Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg liegen von fast allen Städten und Landkreisen Zahlen vor, außer von der Stadt Mannheim. Das Fehlen dieser Informationen gilt es zu klären.

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Status

schriftlicher Bericht/Vorlage wurde zugesagt

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