Antrag: Errichtung eines MVV-Härtefallfonds
Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 18. März 2025
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Stadt Mannheim möge erwirken, dass
- die MVV einen Fonds für private und gewerbliche Härtefälle errichtet, die vom Abschalten des Gasnetzes finanziell bzw. wirtschaftlich essenziell betroffen sind.
- sich die Ausstattung und Größe des Fonds an der Anzahl der identifizierten privaten und gewerblichen Härtefälle orientiert, für die ein Anschluss an die Fernwärme oder eine Neuinstallation mit erneuerbaren Energien strukturell bzw. finanziell unzumutbar ist. Anzahl und Art dieser Fälle sind von der MVV zu ermitteln.
- ebenso solche Fälle einzuschließen sind, die nachweisbar Opfer einer Fehlberatung durch die MVV wurden, weil ihnen nach dem Beschluss zur kommunalen Wärmeplanung zum Einbau einer Gastherme geraten wurde.
- ohne Errichtung und Betrieb eines solchen Fonds kein fixes Datum für die Abschaltung des Gasnetzes definiert wird.
- Definitionen und Kriterien für derlei Härtefälle von der MVV entwickelt und anschließend dem Gemeinderat vorgestellt und mit ihm beraten werden. Damit einher geht die Prüfung einer Wechselprämie für Menschen, die in den letzten Jahren in eine Gastherme investiert haben.
Der Fonds wird vor allem aus den Abschreibungsgewinnen der MVV gespeist, die durch die Regulierung der Bundesnetzagentur möglich werden.
Begründung:
Nach dem Bundesklimaschutzgesetz soll der Gassektor bis 2045 dekarbonisiert werden. Um zu verhindern, dass in der Folge erhebliche Teile der Investitionen in bestehende Gasnetze nicht wiederverdient werden können, flankiert die Bundesnetzagentur die Regulierung mittels der Anpassung von „kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungsinfrastrukturen (KANU 2.0)“.
Die Regelung erlaubt den Netzbetreibern auch eine kürzere Nutzungsdauer, von der die MVV bis 2035 Gebrauch macht. Zusätzlich werden ab 2025 degressive Abschreibungen für die Netzbetreiber mit einem Satz von bis zu 12 Prozent erlaubt, die sich an den Erlösobergrenzen und Netzentgelten orientieren.
Große Teile des bestehenden Gasnetzes gehen auf Investitionen zurück, die der ehemals kommunale Energieversorger mit Mitteln der Kommune, also ihrer Bürgerinnen und Bürger, finanziert hatte. Insofern ist es nur folgerichtig, Teile möglicher Abschreibungsgewinne für existierende private und gewerbliche Härtefälle in Mannheim einzusetzen.
Der Fonds wird insbesondere aus den möglichen Abschreibungsgewinnen der MVV durch die Regulierung der Bundesnetzagentur finanziert.