Antrag: Anpassung Bebauungsplan Nr. 82. 18 Wohngebiet Almenhof

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 1. Juli 2025

Der Gemeinderat möge beschließen:

Die generelle Ausnahmeregelung für die Errichtung gewerblicher Parkplätze in
Vorgärten des Wohngebietes entfällt und ist ausschließlich in der
Niederfeldstraße zulässig.


Begründung:
In der Beschlussvorlage V196/2025 zum Bebauungsplan 82.18 wird im
städtebaulichen Leitbild als Eigenschaft ausdrücklich die begrünte
Vorgartenzone ohne Bebauung und Versiegelung erwähnt. Dennoch wird in der
Begründung (Anlage 3 der B-Vorlage, S.19) die Schaffung von Stellplätzen für
Kfz ermöglicht. Um diesen Widerspruch zu heilen, soll diese Regelung auf die
einzige Straße mit Läden und Gewerbe im Wohngebiet beschränkt werden.

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