Antrag: Ergänzungsantrag zu V353/2025: FutuRaum II – Bericht FutuRaum II, Fressgasse, Mannheim-Marketing Region, Vorkaufsrecht, Gestaltrichtlinie

Antrag zu TOP 2 der Sitzung des Hauptausschusses am 25.09.2025 und zu TOP 2 der Sitzung des Gemeinderats am 30.09.2025


Der Gemeinderat möge beschließen:


Der Beschlusstext wird um Ziffer 1.6 ergänzt:
Der Durchgangsverkehr in der Fressgasse wird täglich von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr unterbunden, soweit dies sicherheitstechnisch und verkehrsorganisatorisch möglich ist. Ausnahmen bleiben zulässig, insbesondere für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei sowie für Anlieger- und Sonderverkehr im Bedarfsfall. Es wird ein Umsetzungsvorschlag inklusive technischer und organisatorischer Maßnahmen (z. B. Beschilderung, Zugang für Anlieger) erarbeitet und dem zuständigen Ausschuss zeitnah vorgelegt.


Begründung:
Mehrere Gründe sprechen für ein Unterbinden des Durchgangsverkehrs in der Fressgasse:


Umweltgründe: In den Abend- und Nachtstunden steigt die Hitzeentwicklung im Sommer, was durch geringeren Luftaustausch zu höheren Belastungen führt. Die Nachtruhe in Wohngebieten wird durch Durchgangsverkehr beeinträchtigt, besonders bei Temperaturen über 25–30°C.


Lärmschutz: Hup- und Poser-Verkehr sowie Motorengeräusche verursachen eine erhebliche Lärmbelastung in der Fressgasse. Eine nächtliche Durchfahrtseinschränkung reduziert Lärmpegel und verbessert die Lebensqualität der Anwohner erheblich.

Sicherheit und Lebensqualität: Weniger Durchgangsverkehr senkt das Unfallrisiko, erhöht die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern und fördert ein ruhigeres nächtliches Umfeld.


Realisierbarkeit und Ausnahmen: Die Maßnahme kann flexibel mit zeitlich begrenztem Unterbinden von Durchfahrten umgesetzt werden, Ausnahmen für Einsatz- und Notfallverkehr bleiben gewährleistet, sodass Versorgungs- und Rettungswege nicht beeinträchtigt werden.

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