Anfrage: Neuer Hebammenvertrag – Auswirkungen auf Mannheim

Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 18. November 2025

Die Verwaltung wird gebeten, nachfolgende Anfrage alsbald zu beantworten:

1. Kenntnisstand der Verwaltung

    Welche Erkenntnisse liegen der Stadtverwaltung darüber vor, welche konkreten Änderungen der neue Hebammenvertrag für Hebammen in Mannheim mit sich bringt – beispielsweise in Bezug auf Vergütung, Abrechnung, Arbeitsbedingungen oder Dokumentationspflichten?

    2. Auswirkungen auf die Versorgungslage

    a) Welche Auswirkungen erwartet die Verwaltung auf die Geburtshilfeversorgung in den Mannheimer Kliniken sowie auf die freiberufliche Wochenbettbetreuung?

    b) Gibt es Hinweise darauf, dass Hebammen ihre Tätigkeit aufgrund der neuen Vertragsbedingungen einschränken oder aufgeben – oder dass sich aus den Änderungen auch positive Effekte für die Berufsausübung ergeben könnten?

    3. Rückmeldungen aus der Praxis

    Hat die Verwaltung bereits Rückmeldungen von Hebammen, Hebammenverbänden oder geburtshilflichen Einrichtungen in Mannheim zu den neuen Regelungen erhalten?

    4. Unterstützungsmöglichkeiten

    Welche Möglichkeiten sieht die Stadt Mannheim, freiberufliche Hebammen und geburtshilfliche Strukturen bei der Umsetzung der neuen Vertragsbedingungen zu unterstützen – beispielsweise durch Netzwerkarbeit, Informationsangebote oder die Stärkung städtischer Strukturen wie des „Runden Tisches Geburtshilfe“?

    5. Geburtskliniken und Kooperationen

    a) Inwiefern ist die Zusammenarbeit zwischen freiberuflichen Hebammen und den Mannheimer Geburtskliniken von den Änderungen betroffen?

    b) Gibt es seitens der Kliniken bereits Anpassungen oder Reaktionen auf die neuen Vertragsregelungen?

    Begründung:

    Der neue Vertrag zur Vergütung und Abrechnung freiberuflicher Hebammenleistungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Hebammenverband (DHV) bringt bundesweit Änderungen in der Vergütungsstruktur, der Dokumentationspflicht sowie der Zusammenarbeit zwischen Hebammen und Krankenkassen mit sich.

    Diese Neuregelungen können Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen von Hebammen und damit auf die Versorgung von Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerinnen haben.

    Auch in Mannheim stellt sich die Frage, inwiefern sich die neuen Vertragsbedingungen auf die geburtshilfliche Versorgung insgesamt auswirken – insbesondere auf die Zusammenarbeit zwischen freiberuflichen Hebammen und den Geburtskliniken sowie auf die Sicherstellung der Wochenbettbetreuung.

    Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Gemeinderatsfraktion um Auskunft über den Kenntnisstand der Verwaltung, mögliche Auswirkungen auf die lokale Versorgungslage und bestehende oder geplante Unterstützungsmaßnahmen der Stadt Mannheim, um eine stabile und qualitativ hochwertige Geburtshilfe weiterhin zu gewährleisten.

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