Antrag: Änderungsantrag zu V352/2025: Implementierung eines neuen Zuschusskonzepts der Stadt Mannheim
Antrag zu TOP 1.2 der Sitzung des Hauptausschusses am 22.07.2025 und zu TOP 6 der Sitzung des Gemeinderats am 29.07.2025
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der dargestellte Sachverhalt wird um nachfolgende Punkte ergänzt.
Zu 2. Prämissen des Zuschusswesens:
- Globalzuschüsse an die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege werden aus dem neuen Verfahren des Zuschusswesen herausgenommen.
- In Bezug auf die Budgettöpfe werden Personal- und Sachkosten getrennt ausgewiesen.
- Die Stadtverwaltung erarbeitet ein Konzept zu den Anforderungen der Dynamisierung, das den Tarifentwicklungen bei den Personalkosten sowie den entsprechenden Preissteigerungen bei den Sachkosten Rechnung trägt, und legt dieses zeitnah dem Gemeinderat vor.
- Die Stadtverwaltung nimmt eine dezernatsübergreifende Betrachtung des Zuschusswesens vor und bildet dezernatsübergreifende, thematische Budgettöpfe.
Zu 3. Phasen der Implementierung, I. Phase – Planung und Schaffen von Grundlagen:
- Die Verwaltung erarbeitet die Indikatoren gemeinsam mit den zuständigen Dezernaten und erläutert gegenüber dem zuständigen Fachausschuss bzw. Gemeinderat, wie die Indikatoren zukünftig angewandt und gewichtet werden.
Begründung:
Der Globalzuschuss wird seit vielen Jahren den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege zur allgemeinen finanziellen Unterstützung bei der Erbringung ihrer gemeinwohlorientierten und verbandlichen Aufgaben gewährt. Oftmals sind Zuschüsse nicht kostendeckend, sondern lediglich anteilig gewährt, sodass ein Eigenanteil beim jeweiligen Leistungserbringer verbleibt.
Ziel des Globalzuschusses war es, diesen Eigenanteil bei den Wohlfahrtsverbänden abzumildern (nicht zu vermeiden) und damit die bedarfsnotwendige und gesellschaftlich relevante Leistungserbringung in sozialen Bereichen – insbesondere dort, wo keine durch verhandelte Entgelte finanzierte Deckung besteht, etwa bei kommunalen Pflichtaufgaben – überhaupt erst zu ermöglichen.
Als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge wurde der Zuschuss zur Deckung laufender Kosten oder von Personalstellen bei den Verbänden genutzt – etwa im Bereich der Quartiersarbeit, der nicht auskömmlich finanzierten Beratungsarbeit (für Senior*innen, Migrant*innen), der allgemeinen Nothilfe sowie der Aufrechterhaltung ehrenamtlicher Strukturen zur Stärkung des Gemeinwohls.
Gerade die Benennung als „Globalzuschuss“ unterstrich in der Vergangenheit stets den Willen der Stadt Mannheim sowie das kooperative Miteinander zwischen Wohlfahrt und Kommune, dass dieser Zuschuss pauschal – also global und nicht projektbezogen – gewährt wird. Eine Einbeziehung des Globalzuschusses in die angedachte Neuordnung des Zuschusswesens – hin zu Budgets und einem Bewerbungsverfahren – würde diesem ursprünglichen Gedanken der pauschalen Unterstützung widersprechen.
Wenn dieser Paradigmenwechsel gewollt sein sollte, wären im Vorfeld Gespräche mit der LIGA seitens der Stadt Mannheim dringend angezeigt gewesen. Diese sind zumindest an dieser Stelle nicht erfolgt. Personalkosten und Sachkosten unterliegen unterschiedlichen Betrachtungsweisen. Der Aspekt der Dynamisierung ist insbesondere im Hinblick auf Personalkosten ein zentraler Faktor. Daher ist eine getrennte Betrachtung sinnvoll.
Auch wenn sich der Gemeinderat bereits auf Zuschussempfänger und Maßnahmen verständigt hat, muss es weiterhin möglich sein, Zuschüsse – insbesondere im Hinblick auf Personalkosten – zu dynamisieren. Der Fachkräftemangel erfordert attraktive Arbeitsverhältnisse. Budgettöpfe ausschließlich innerhalb eines Dezernats zu bilden, ermöglicht keinen übergeordneten Überblick. Eine isolierte Betrachtung erlaubt keine abschließenden Rückschlüsse.
Die Dezernate verfügen über umfangreiche Expertise hinsichtlich der Anforderungen an die Leistungserbringung. Sie können Auskunft geben zur Einbindung der bisherigen Zuschussempfänger bzw. Leistungserbringer sowie zur mehr- und vieljährigen Erfahrung, zur Effizienz und Effektivität der erbrachten Leistungen und zur Stabilität der Strukturen.