Bezahlbar Wohnen 3 Min. Lesezeit
Antrag: Bezahlbar Wohnen: Einrichtung eines Bodenfonds
Geschrieben von SPD Gemeinderatsfraktion — 10. Dezember 2019 — 0 Kommentar
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Antrag

Antrag zur Sitzung des Hauptausschusses am 10. Dezember, TOP 6.1 „Einrichtung eines Bodenfonds“, und zur Sitzung Gemeinderats am 16. Dezember, TOP 1.6.1 „Einrichtung eines Bodenfonds“ 

Der Gemeinderat möge beschließen: 
 
Die Beschlussziffer 1 wird ergänzt durch folgende Formulierung: 

„Beide Sektoren (Wohnbau und Gewerbe) werden getrennt ausgewiesen“ 

Die Beschlussziffer 2 wird ersetzt durch folgende Formulierung: „Der Mannheimer Bodenfonds wird im Teilfinanzhaushalt des Fachbereichs Bau- und Immobilienmanagement abgebildet. Ab dem Haushaltsjahr 2020 werden dem Bodenfonds jährlich 10 Millionen Euro bis 2023 aus folgenden Ansätzen zugeführt: 

– jährlich zwei Millionen Euro aus dem städtischen Haushalt; 

– sämtliche Mehreinzahlungen (über den HH-Ansatz hinaus) aus durch den Gemeinderat jeweils zu entscheidenden städtischen Grundstücksverkäufen; 

– einen durch den Gemeinderat jeweils zu entscheidenden Teil der Finanzmittel aus allgemeinen Haushaltsverbesserungen.“ 

Der 40-Millionen- Wohnungs- und Bodenfonds soll einerseits zur Steigerung der Aktivitäten des städtischen Grundstücksverkehrs auf dem Grundstücksmarkt im Hinblick auf die Bereitstellung potentieller Wohnbau- und Gewerbegrundstücke (gemäß Ziffer 1 der Beschlussvorlage V 683/2019) dienen und andererseits zusätzlich ermöglichen, dass gemäß des 12-Punkte-Programms Wohnen auch die verbilligte Abgabe von Wohnbaugrundstücken als Ergänzung zur Konzeptvergabe auch auf den Konversionsflächen durch die MWSP Entwicklungsgesellschaft ermöglicht werden kann.  

Die verbilligte Abgabe von Grundstücken soll insbesondere angewendet werden bei Grundstücksverkäufen an die GBG, Genossenschaften und gemeinschaftlichen Wohnprojekten, sofern diese über die 30%-Quote preisgünstigen Mietwohnraums hinausgehen. 

Weiterhin geprüft wird die Beteiligung des Gemeinderats sowie von GBG und MWSP an der Arbeitsgruppe zum Boden- und Wohnungsbaufonds. Der Fonds könnte auch zur Kapitalerhöhung der GBG und damit als Mittel zum Bau von bezahlbaren Wohnraum dienen. 
 

Begründung: 

Die Mieten in Mannheim steigen seit Jahren kontinuierlich weiter. Mit dem Boden- und Wohnungsbaufonds wird explizit auf das strategische Ziel der Stadt Mannheim eingezahlt, Armut zu verhindern und die soziale Teilhabe aller Mannheimerinnen und Mannheimer sicherzustellen: Der Fonds soll dazu beitragen, eine steigende Zahl von Wohneinheiten bei gemeinwohlorientierten bestandshaltenden Bauträgern anzusiedeln, den durchschnittlichen Mietpreis in Mannheim zu senken und damit das Wachstum der Mieten in den vergangenen Jahren einzudämmen. 
 
Damit der Fonds schnell wirken kann, ist ein unverzügliches Handeln erforderlich. Dafür soll der Fonds insgesamt 40 Millionen Euro zur Verfügung haben. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass der Fonds spürbar die Steigerung der Mieten eindämmen kann.

Um die Gesamthöhe des Fonds zu erreichen, sollen neben der unmittelbaren Verstärkung des Haushalts und den künftigen zusätzlichen Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen auch allgemeine Mittel aus dem städtischen Haushalt zur Verfügung gestellt werden. 

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