Antrag: Mietpreisbremse in Mannheim fortführen

Antrag zu TOP 13 der Sitzung des Hauptausschusses am 2. Dezember 2025 und zur Sitzung des Gemeinderats am 11. Dezember 2025

Die Landesregierung hat beschlossen, dass in Mannheim die Mietpreisbremse zum 01.01.2026 außer Kraft tritt.

Vor diesem Hintergrund möge der Gemeinderat beschließen:

  1. Der Oberbürgermeister wird bei der Landesregierung erneut vorstellig, um die dringende Notwendigkeit des Erhaltes der Mietpreisbremse für Mannheim zu unterstreichen und die Forderung zu bekräftigen, dass Mannheim nicht aus der Gebietskulisse eines angespannten Wohnungsmarktes herausfallen darf.
  2. Als mögliche Übergangslösung fordert der Gemeinderat die Landesregierung dazu auf, die bisherige Gebietskulisse bis mindestens zum 31.12.2026 – ähnlich wie in Hessen praktiziert – zu verlängern. Dieser Zeitraum sollte genutzt werden, um die Rechtsverordnung so zu verändern, dass für Mannheim auch über diesen Zeitraum hinaus die Mietpreisbremse in Kraft bleiben kann.
  3. Sollte die Landesregierung an ihrer bisherigen Entscheidung festhalten, prüft die Stadtverwaltung, ob und inwieweit rechtlich gegen die Rechtsverordnung des Landes vorgegangen werden kann. Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Gemeinderat vorzulegen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum unabhängig von der Gebietskulisse weiterzuführen.

Begründung:

Mannheim soll ab Anfang 2026 nicht mehr unter die Mietpreisbremse fallen – ein wichtiges wohnungspolitisches Instrument, um bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Die Stadt kann das Instrument nicht selbst aktivieren, sondern ist darauf angewiesen, dass das Land Baden-Württemberg einen angespannten Wohnungsmarkt feststellt. Das nun anstehende Herausfallen Mannheims aus der Gebietskulisse für angespannten Wohnungsmarkt hat verschiedene gravierende negative Effekte. Fraglich ist darüber hinaus, ob das Instrument des Zweckentfremdungsverbotes von Wohnraum (aufgrund der Zweckentfremdungssatzung) überhaupt noch angewendet werden kann.

Der Wegfall der Mietpreisbremse schwächt den Mieterschutz und zieht ein höheres Mietniveau nach sich. Die Miethöhe darf dann bei Neuvermietungen bis zu 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Dies wird voraussichtlich auch dazu führen, dass bei der nächsten Erhebung des Mietspiegels die ortsübliche Vergleichsmiete zusätzlich ansteigen wird. Neben der erhöhten Belastung der Mannheimer Stadtbevölkerung durch die höheren Ausgangsmieten sind auch steigende kommunale Sozialleistungen wie z.B. Unterkunftskosten zu erwarten.

Der städtische Wohnungsmarkt verändert sich nicht in einer derartigen Geschwindigkeit, dass die Mietpreisbremse alle paar Jahre ein- und dann wieder ausgeschaltet werden kann. Die SPD-Gemeinderatsfraktion erwartet, dass sich die Landesregierung endlich mit den betroffenen Kommunen auseinandersetzt und deren Bedarfe ernst nimmt.

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