Antrag: Zusammenhalten: Umbenennung historischer Straßennamen

Der Gemeinderat möge folgende Ergänzungen zur Beschlussvorlage V016/2022 beschließen:

  1. Der Punkt 2 wird mit dem Satz: „Neben der stadtweiten Abstimmung führt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Siedlergemeinschaft eine Abstimmung in den betroffenen Wohngebieten zu den Namensvorschlägen durch.“ ergänzt.
  2. Hinzugefügt wird ein neuer Punkt 3: „Für die entstehenden Auslagen der Namensumbenennung wird den lokalen Gewerbetreibenden und Unternehmen ein Zuschuss gewährt, der hilft die Kosten der Umbenennung teilweise zu kompensieren. Kostenerstattung für Verbrauchsmaterial ist dabei ausgeschlossen. Die Verwaltung erarbeitet Kriterien, die die Auszahlung ermöglicht. Hierfür wird ein Betrag von höchstens 10.000 Euro vorgesehen.“
  3. Die Formulierung „rassische Privilegiengesellschaft“ auf dem Schild der Leutweinstraße wird geändert entweder in „‘rassische‘ Privilegiengesellschaft“, oder in „rassistisch begründete Privilegiengesellschaft“.

Begründung:
Zu 1.: Die in den 1930er Jahren gegründete Siedlung Rheinau Süd steht mit der Umbenennung vor einer besonderen Herausforderung. Teilweise drei Generationen leben seit Gründung in den betroffenen Straßen. Um dem Gemeinderat die Möglichkeit zu geben, die Liste der vor Ort favorisierten Straßen in die Überlegungen der Umbenennung mit einzubeziehen, ist eine Befragung vor Ort unerlässlich.
Zu 2.: Zahlreiche kleine Gewerbetreibende und Unternehmen haben ihren Firmensitz in Rheinau Süd. Aufgrund der immer noch anhaltenden Pandemie und der damit verbundenen Verschlechterung der finanziellen Situation ist eine Unterstützung bei der Umstellung auf eine neue Geschäftsadresse unerlässlich.
Zu 3.: Der Ausdruck „rassisch“ entspricht nicht dem heutigen Wissensstand. Es ist erwiesen, dass es keine menschlichen Rassen gibt. Deshalb soll der Ausdruck „Rasse“ aus Artikel 3,3 unseres Grundgesetztes gestrichen werden. Vor diesem Hintergrund sollte das Adjektivderivat „rassisch“ nicht auf dem Hinweisschild zu Leutwein verwendet werden, zumindest sollte es in Anführungszeichen gesetzt und es sollte eine andere Formulierung verwendet werden.

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