Eltern mit niedrigen Einkommen werden entlastet

Das „Gute-Kita-Gesetz“ von Familienministerin Franziska Giffey macht es möglich. Mehr Eltern mit niedrigen Einkommen müssen für die Betreuungsangebote für ihre Kinder keine Gebühren mehr bezahlen.

Seit 1. August 2019 brauchen die Bezieherinnen und Bezieher von Kinderzuschlag und Wohngeld keine Gebühren mehr für die Betreuung ihrer Kinder in Krippen, Kindergärten, Horten sowie für die Betreuung in Ganztagsgrundschulen, Grund- und Förderschulen zu bezahlen. Damit entlasten wir weitere Eltern mit niedrigen Einkommen deutlich. Bisher gab es die gebührenfreie Betreuung nur für die Bezieher von Hartz IV-Leistungen.

Mit Inkrafttreten des „Starke Familien-Gesetzes“ werden Familien und Alleinerziehende im Hartz-IV-Bezug darüber hinaus weiter entlastet. Eltern, die Leistungen aus dem Teilhabe-Paket bekommen, müssen jetzt nichts mehr für die Mittagsverpflegung ihrer Kinder in Kitas zahlen. Der bisherige Beitrag von einem Euro für das Essen entfällt für sie. Wir begrüßen das ausdrücklich.

Generell halten wir aber weiter an unserer Forderung fest, den Besuch von Kindertageseinrichtungen genauso wie Bildung an Schulen und Hochschulen kostenlos zu machen. Gebührenfreiheit bringt mehr Bildungsgerechtigkeit. Wir wollen, dass das Land, das über die Verwendung der neuen Bundesmittel entscheidet, das Geld den Kommunen für eine weitere Gebührensenkung/-befreiung und für den bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungseinrichtungen zur Verfügung stellt.

Wir sehen den Bedarf an gebührenfreier Betreuung auch für Eltern, die etwas mehr verdienen, gleichzeitig setzen wir auf Qualität in der Kinderbetreuung. Beides muss möglich sein. Wir sollten das eine nicht gegen das andere ausspielen.

Für die SPD: Lena Kamrad und Reinhold Götz

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