Zukunft schaffen: Einführung der Grundsteuer C ab 2025

Der Gemeinderat möge beschließen:

Ab dem Jahre 2025 werden baureife, aber noch nicht bebaute Grundstücke für Wohnzwecke in Mannheim über die Grundsteuer C besteuert. Die Verwaltung legt dem Gemeinderat ein Konzept zur Umsetzung der Grundsteuer C in Mannheim rechtzeitig vor den nächsten Haushaltsberatungen vor.

Antragsbegründung

Die neue Grundsteuer C soll den Gemeinden dabei helfen, die Baulandmobilisierung durch steuerliche Maßnahmen zu verbessern. Die Grundsteuer C soll Spekulationen verteuern und finanzielle Anreize setzen, auf baureifen Grundstücken tatsächlich Wohnraum zu schaffen. Denn Grundstücke werden teilweise nur gekauft, um eine Wertsteigerung abzuwarten und die Grundstücke anschließend gewinnbringend wieder zu veräußern. Diese Spekulation mit Bauland verhindert, dass dringend benötigter Wohnraum entsteht. Die Eigentümer sollen nun stattdessen animiert werden, ihre Grundstücke zu bebauen, um neuen Wohnraum zu schaffen.

Dokument

Status

Mit Mehrheit beschlossen

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