Zukunft schaffen: Umsetzung des BTHG
Anfrage zur Sitzung des Gemeinderats am 16. Mai 2023
Die Verwaltung wird gebeten, nachfolgende Anfrage alsbald zu beantworten:
- Was ist der aktuelle Stand der Umsetzung des BTHG bzw. der entsprechenden Leistungsvertragsverhandlungen und Bedarfsermittlungen in Mannheim?
- Wie stellt die Verwaltung sicher, dass „ca. 60 vereinbarte Leistungsangebote mit ca. 20 Trägern/Leistungserbringern in Mannheim“ zum 31.12.2023 auf neues Leistungsrecht umgestellt sind?
- Wie stellt die Verwaltung sicher, dass für den Fall, dass Leistungsangebote nicht fristgerecht zum 31.12.2023 umgestellt sind,
- Leistungsberechtigte, die ihnen zustehenden Leistungen weiterhin
erhalten und die Leistungsberechtigten sich nicht im rechtsfreien Raum befinden?
- die Vergütungen an die Leistungserbringer fristgerecht gezahlt werden?
- Leistungsbescheide für die Leistungsberechtigten form- und fristgerecht erstellt werden?
Begründung:
Derzeit gilt in Bezug auf die Umsetzung des BTHG eine Übergangsvereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg und den Kommunen, die bereits einmal verlängert wurde und nach Aussage der Landesregierung definitiv endet. Die entsprechenden Verhandlungen in Mannheim befinden sich nach Aussage der leistungserbringenden Einrichtungen in einem Stadium, welches befürchten lässt, dass es bis zum Jahresende möglicherweise nicht zu den erforderlichen Abschlüssen kommt. Damit würde für alle Beteiligten ein rechtsfreier Raum entstehen und für die Leistungsberechtigten eine Gefährdung der Versorgung mit den notwendigen Leistungen drohen.