Zusammenhalten: Aufhebung der Sperrzeiten
Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 17. November 2022
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Gemeinderat der Stadt Mannheim beschließt gem. § 11 der Gaststättenverordnung die Aufhebung der Sperrzeit für Veranstaltungsbetriebe, kulturelle Einrichtungen, Gaststätten mit Veranstaltungsbetrieb und Discotheken im Gebiet der Stadt Mannheim.
Begründung:
Durch die zunehmende Arbeits- und Freizeitflexibilisierung hat sich das Freizeit- und Ausgehverhalten deutlich verändert. Die Ausgehzeiten des Publikums haben sich entsprechend verschoben.
Steigende Mieten und Kosten u. a. für den Wareneinsatz, die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die Konsumzurückhaltung fordern Clubbetreibende und Kulturschaffende sehr. Sie sind teilweise darauf angewiesen, das Zeitfenster, in dem der Betrieb wirtschaftlich ist, zu vergrößern.
Besucher*innen von Diskotheken betreten die Einrichtungen meist zwischen 23 und 1 Uhr in der Nacht, bei Clubs geht die Tendenz sogar in Richtung 24 und 2 Uhr. Gegen 5 Uhr morgens sind die Clubs dann noch gut besucht, jedoch gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Gäste nach draußen zu bitten. Durch das kollektive Verlassen der Veranstaltungsräume können Ruhestörungen entstehen.
Auch Kulturschaffende stellen sich teilweise auf das neue Ausgehverhalten ein und beenden Veranstaltungen erst nach 24 Uhr.
Die Aufhebung der Sperrzeit bringt den Vorteil, dass Veranstaltungen kein zeitlich fixiertes Ende haben. Damit werden Lärmentwicklungen vermieden, die bei Beibehaltung der Sperrzeit werktags um 3 Uhr morgens oder am Wochenende um 5 Uhr bei einem fixen Veranstaltungsende notwendigerweise mit der Abreise des gesamten – teilweise alkoholisierten – Besucherverkehrs verbunden sind. Die individuelle Abreise der Besucher unabhängig von einem fixierten Veranstaltungsende entzerrt die Abläufe, was neben der Lärmvermeidung auch der öffentlichen Sicherheit zuträglich ist.
Einige Bundesländer und Städte haben die Vielzahl an verschiedenen Lebens- und Wirtschaftsentwürfen schon erkannt und die Sperrzeit abgeschafft oder gewähren unkompliziert eine dauerhafte Sperrzeitverkürzung.