Antrag: Zukunftskonzept „Stadtparks 2023“ im Rahmen der Bundesgartenschau 2023

Antrag

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 23. Juni 2015 

Der Gemeinderat möge beschließen: 

Die Verwaltung unterbreitet mit dem Entwurf für den Doppelhaushalt 2016 / 2017 einen Vorschlag zur Verwendung der für die Stadtparks aus dem bereits beschlossenen Investitionshaushalt zur Bundesgartenschau 2023 vorgesehenen Finanzmittel. 

Dabei werden die Ergebnisse der für Sommer 2015 angekündigten Investitions- und Sanierungsplanung durch die Stadtpark GmbH berücksichtigt und fließen maßgeblich in das Zukunftskonzept „Stadtparks 2023“ ein. Dieses Zukunftskonzept „Stadtparks 2023“ beschreibt für Luisenpark und Herzogenriedpark Projekte im Sinn einer Prioritätenliste, die bis 2023 umgesetzt werden sollen und ermittelt den jeweiligen Finanzbedarf. 

Durch dieses Zukunftskonzept „Stadtparks 2023“ werden Luisenpark und Herzogenriedpark im Rahmen der BUGA 2023 sinnvoll einbezogen und weiter entwickelt, so dass die Angebote und Einrichtungen in unseren Stadtparks auch den Wünschen und Bedürfnissen künftiger Besucher/innen entsprechen. 

Begründung: 

Kaum eine kommunalpolitische Diskussion hat in den vergangenen Jahren weite Teile der Bürgerschaft so beschäftigt und auf Grund des knappen Bürgerentscheids auch teilweise gespalten wie die Bundesgartenschau 2023. Die anfangs sehr große Begeisterung für eine erneute Bundegartenschau zur Schaffung des großen Grünzugs Nordost im Rahmen der Öffnung der ehemaligen Spinelli-Kaserne gründete vor allem auf der gemeinsamen positiven Erinnerung an die Bundesgartenschau 1975 und die enorme Beliebtheit der damals geschaffenen Mannheimer Stadtparks. 

Im Zuge der fortschreitenden Planungen können sich Gemeinderat und Bürgerschaft mittlerweile bei konkreten Entscheidungen zur Straßenverlegung, zur Einbeziehung der Au, zur Ausbildung von Gewässern usw. nur noch mit teilweise knappen Mehrheiten verständigen. 

Dass aber insbesondere die vorhandenen Stadtparks (Herzogenriedpark und Luisenpark), die einen gänzlich anderen Charakter haben als das künftige offene Gelände nach der BUGA 2023, bis dahin in Ihrer Attraktivität gestärkt werden, ist bei Befürwortern und Gegnern unbestritten. Deshalb sind auch im Investitionshaushalt für die BUGA 2023 Mittel erhebliche Finanzmittel dafür vorgesehen. 

Um diese Investitionsmittel sinnvoll und gemeinsam mit den ohnehin bei der Stadtpark GmbH veranschlagten Investitionen der kommenden Jahre zu verwenden, soll das beantragte Zukunftskonzept „Stadtparks 2023“ erarbeitet werden.  

Dokument

A197/2015 SPDHerunterladen

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