Antrag: Einholung eines Gutachtens zu Mindestbeförderungsentgelten im Mietwagenverkehr

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 23. Juni 2026

Der Gemeinderat möge beschließen:

Die Verwaltung holt ein externes rechtliches Gutachten zu den Möglichkeiten der Einführung von Mindestbeförderungsentgelten im Mietwagenverkehr ein.

Dabei sollen insbesondere folgende Fragestellungen berücksichtigt werden:

  1. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung von Mindestbeförderungsentgelten im Mietwagenverkehr.
  2. Die Auswirkungen der aktuellen Rechtsprechung, insbesondere im Hinblick auf europa- und wettbewerbsrechtliche Fragestellungen.
  3. Weitere rechtliche und ordnungsrechtliche Handlungsmöglichkeiten zur Steuerung des Mietwagenverkehrs im Zusammenhang mit dem öffentlichen Personennahverkehr und dem Taxengewerbe.

Begründung:

Mehrere Städte beschäftigen sich derzeit mit der Einführung von Mindestbeförderungsentgelten im Mietwagenverkehr. Gleichzeitig wurden entsprechende Regelungen in einzelnen Kommunen bereits gerichtlich beanstandet. Problematisch erscheint insbesondere die Frage, ob entsprechende Maßnahmen mit europa- und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben vereinbar sind. Die Verwaltung hatte bereits in Aussicht gestellt, die Einholung eines entsprechenden Gutachtens grundsätzlich prüfen zu können. Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Entwicklungen in anderen Kommunen sowie aktueller Gerichtsentscheidungen erscheint eine zeitnahe Beauftragung sinnvoll, um belastbare rechtliche Grundlagen für das weitere Vorgehen zu schaffen. Vergleichbare Gutachten wurden bereits in anderen Städten – unter anderem Heidelberg – beauftragt und haben dort neben Fragen zu Mindestbeförderungsentgelten auch weitere Aspekte der Steuerung des Mietwagenverkehrs behandelt.

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