Antrag: Neue Förderrichtlinien für Jugendtreffs erstellen

Antrag

Der Gemeinderat möge beschließen:

Die Verwaltung erstellt neue Förderrichtlinien für die Förderung von Jugendtreffs.

Begründung:

Die bestehenden Förderrichtlinien für Jugendtreffs wurden seit einigen Jahren nicht mehr angepasst.

Nicht zuletzt aufgrund der Entwicklungen der Jugendtreffs in Seckenheim und Friedrichsfeld scheint eine Überarbeitung angebracht.
Folgende Hinweise der Fachgruppe Freie Träger der AG §78 Jugendarbeit sind bei der Erstellung der Förderrichtlinien zu beachten:

  1. Finanzierungsart:
    Allen Trägern ist der städtische Zuschuss in Form der Festbetragsfinanzierung zu zahlen.
    Begründung: Die Festbetragsfinanzierung gibt den Trägern Planungssicherheit und hilft den Zuschuss
    sparsam und gemäß der in den Ziel- und Zuwendungsvereinbarungen vereinbarten Ziele zu
    verwenden.
  2. Auszahlungszeitpunkte:
    Allen Trägern sind die Raten des städtischen Zuschusses zum Beginn des Quartals zu zahlen (also zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10.). Begründung: Bisher liegt der Auszahlungszeitpunkt für die Raten bei quartalsweiser Auszahlung für viele Träger in der Mitte des Quartals, für die erste Rate also erst Mitte Februar. Hat ein Träger keine Eigenmittel oder Rücklagen, kann er im Januar keinerlei
    Kosten tragen, z.B. keine Gehälter oder die Miete für Januar zahlen. Dasselbe gilt für die weiteren Quartale.
  3. Personal- und Sachkostenzuschuss:
    Allen Trägern sind die tatsächlich anfallenden Personalkosten für die in der jeweiligen Ziel- und
    Zuwendungsvereinbarung zugesicherten Stellen in E9 oder S11 (in der entsprechenden Erfahrungsstufe) zu zahlen.
    Zusätzlich ist ein Sachkostenzuschuss in Höhe von 25.000€ zu zahlen. Dieser Sachkostenzuschuss wird (wie seit 2016/17 eingeführt) mit 2,3% jährlich dynamisiert.
  4. Mietkostenübernahme:
    Bei Einrichtungen ohne eigenes Gebäude bzw. ohne mietfreie Überlassung durch die Stadt Mannheim werden zusätzlich zu den tatsächlich anfallenden Personalkosten und dem Sachkostenzuschuss die Kosten für die Kaltmiete gezahlt.
    Begründung: Um vergleichbarere Voraussetzungen zu schaffen, dürfen Einrichtungen ohne eigenes Gebäude bzw. ohne mietfreie Überlassung durch die Stadt Mannheim nicht benachteiligt werden.
    Müssen zu den Personalkosten noch Mietkosten gezahlt werden, bleiben kaum noch oder keine Mittel
    mehr, um die Sachkosten für die eigentliche Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen zu tragen.

Dokument

A804_2017_SPD_183.2Herunterladen

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