Soziales Miteinander: Wohnungslosigkeit beenden: Housing First in Mannheim umsetzen!

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 26. Juli 2022

Der Gemeinderat möge beschließen:

Die Verwaltung entwickelt rechtzeitig bis zu den Etatberatungen im Dezember 2022 unter Einbeziehung der Sozialverbände ein Modellprojekt „Housing First“ in Mannheim mit einer Umsetzungskonzeption ab dem Jahr 2023. Damit soll wohnungslosen Menschen in Mannheim ein unbürokratischer Zugang zu eigenem Wohnraum geschaffen werden. Der zur Verfügung gestellte Wohnraum wird auf möglichst viele Stadtbezirke verteilt. Die Zahl der bereitgestellten Wohnungen wird kontinuierlich gesteigert, um Wohnungslosigkeit in Mannheim zu beenden.

Begründung:

In Mannheim leben derzeit geschätzt 180 bis 220 Menschen ohne eigene Wohnung (vgl. V223/2022). Die Dunkelziffer dürfte noch deutlich höher liegen, beispielsweise, wenn wohnungslose Personen bei Bekannten unterkommen. Damit Obdachlose und andere wohnungslose Menschen eine eigene Wohnung erhalten, müssen sie jedoch erst einige Voraussetzungen erfüllen und ihre „Wohnfähigkeit“ mittels Zwischenunterkünften oder anderer befristeter Mietverhältnisse beweisen. Der Übergang in ein reguläres Mietverhältnis scheitert aber oftmals an einer nicht vorhandenen eigenen Wohnung, sodass eine erneute Wohnungslosigkeit droht. Diese regulären Verfahren sind also nicht zielführend für von Wohnungslosigkeit betroffene Menschen. Über die Stadtverwaltung kann ein Teil der Personen in GBG-Wohnungen untergebracht werden. Dennoch ist der Bedarf größer als das, was bisher vermittelt werden konnte.

In immer mehr deutschen Städten wird daher das Modell „Housing First“ bereits erfolgreich praktiziert. Dabei sollen wohnungslosen Menschen kostenfrei, aber unter bestimmten Bedingungen, Wohnungen zur Verfügung gestellt werden. Dies geht einher mit einer sozialen Betreuung, um ihnen eine Wiedereingliederung zu ermöglichen. Durch die Unterbringung in einer „eigenen“ Wohnung kann es erfolgreich gelingen, dass diese Menschen Verantwortung für ihre Unterkunft übernehmen und schneller und nachhaltig eigenständig auf dem Wohnungsmarkt agieren können.

Bei der Entwicklung eines Mannheimer Modells geht es dabei um den nötigen und möglichen Umfang an Wohneinheiten und die Betreuungsmöglichkeiten. Für den Haushalt 2023 sollte rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen ein Kostenplan vorliegen, um einen Einstieg in das Modell bereits im Jahr 2023 zu schaffen.

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