Zukunft schaffen: Parkgebührenzeiten Straßenrand ausweiten

Die Stadt Mannheim ändert die „Satzung der Stadt Mannheim über Parkgebühren“ um folgende Aspekte:

  1. Ab April 2024 werden die Zeiten in den Parkzonen 1 und 2 vereinheitlicht. Die Gebührenpflicht wird generell auf die Zeit von Montag bis Samstag 6.00 Uhr bis 23.00 Uhr angeglichen. Fahrzeuge mit Anwohnerparkausweis sind von der Gebührenpflicht befreit.
  2. .Fahrräder, E-Bikes, Lastenfahrräder mit/ohne E-Motor-Unterstützung, E-Scooter und Fahrzeuge von Car-Sharing-Anbietern dürfen kostenfrei und unbeschränkt auf PKW-Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum parken.

Antragsbegründung

Eine einheitliche Gebührenzeit bei der Parkraumbewirtschaftung verhindert Ausweichverkehre in Wohnquartiere und die zeitliche Ausdehnung der Gebührenpflicht lenken den Parksuchverkehr noch gezielter in die Parkhäuser. Anwohner*innen mit eigenem Pkw haben dadurch auch eine größere Chance, abends einen Stellplatz zu finden, wenn Nicht-Anwohner*innen ihre Fahrzeuge in den Parkhäusern abstellen oder andere Verkehrsmittel nutzen. Dies unterstützt zudem die Klimaschutzziele der Stadt Mannheim.

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Status

Anliegen wird von der Verwaltung geprüft/ aufgenommen

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