Zukunft schaffen: Wahlbeteiligung steigern – Wahlen bürgernäher gestalten
Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 12. Dezember 2023
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die technische Durchführung der künftigen Wahlen im Stadtkreis Mannheim soll bürgernäher erfolgen. Dies bedeutet u.a.:
1. Ein Briefwahlantrag kann neben der digitalen Beantragung und der Vorsprache im Rathaus E5 auch in allen 15 Bürgerservice-Standorten erfolgen.
2. Die Stadt Mannheim richtet insbesondere in den Mannheimer Stadtteilen mit eklatant niedriger Wahlbeteiligung mobile Wahlzentren ein, in denen mit Wahlschein am Wahltag gewählt werden kann.
3. Die Stadt Mannheim arbeitet künftig mit einem rein elektronischen WählerInnenverzeichnis, das online in sämtlichen Wahllokalen vorgehalten wird. Die Stadt Mannheim beantragt beim Innenministerium Baden-Württemberg eine Experimentierklausel im Kommunalwahlgesetz, wonach in jedem (mobilen) Wahllokal online, d.h. auch ohne Wahlschein gewählt werden kann.
Antragsbegründung
Die Wahlbeteiligung sinkt von Jahr zu Jahr. Selbst bei den auch in den Medien beworbenen Wahlen zum Deutschen Bundestag werden keine 89% mehr erreicht. Am eklatantesten spürt man das jedoch im Bereich der Kommunalwahlen. Bei der vergangenen Mannheimer Oberbürgermeisterwahl gab es
beispielweise Stimmbezirke mit nur 6% Wahlbeteiligung. Der Wahlvorgang an sich hat sich seit Jahrzehnten nicht verändert. Wahlbezirke wurden als Reaktion auf die geringer werdende Wahlbeteiligung zusammengelegt, wobei darauf geachtet wurde, dass die statistische Vergleichbarkeit auf Stimmbezirksebene erhalten bleibt.
Es muss das Ziel aller demokratischer Kräfte sein, die Wahlbeteiligung wieder Mannheim, 11. Dezember 2023 zu steigern. Nicht der/die Wähler*in muss zur Wahl gehen, sondern die Wahl muss zu den Bürger*innen kommen. Lösungen: Es gibt hierfür mehrere Lösungen. Zum einen unmittelbar umsetzbare und zum anderen solche, die nur durch Änderung der entsprechenden Wahlgesetzgebungen möglich werden.
Unmittelbare Lösung:
1. Der persönliche Antrag auf einen Wahlschein (Briefwahlunterlagen) und die damit verbundene sofortige Wahlhandlung erfolgt in Zukunft nicht nur im Rathaus in E5, sondern in sämtlichen 15 Bürgerservice-Standorten und erspart den Bürger*innen der Stadtteile bzw. Vororte den Weg in ins Rathaus in der Innenstadt.
2. Mit einem ausgestellten Wahlschein kann man überall wählen. Dies bedeutet, dass einige mobile Wahllokale (ähnlich der Impfzentren in der Pandemiezeit), z.B. am Wahlsonntag vor den Freizeiteinrichtungen stehen. Dieser Aufwand sollte aber im Sinne einer höheren Wahlbeteiligung und damit für das wesentliche Element der Demokratie nicht gescheut werden.
Mittelfristige Lösung:
Künftig werden die WählerInnenverzeichnisse ausschließlich in elektronischer Form vorgehalten. Damit erspart man sich den aufwändigen Druck und die Wahlhandlung kann in jedem (auch mobilem) Wahllokal vollzogen werden. Das „Abhaken“ im WählerInnenverzeichnis erfolgt durch eine „Sperrung“ im System und dieses ist „real time“ im Gesamtsystem gespeichert. Man benötigt ausschließlich den Personalausweis für die Wahlhandlung und im vernetzten Computer ist der Eintrag sofort gefunden. Meist (in Mannheim generell) genügt Nachname und Geburtsdatum für eine eindeutige Zuordnung. Hierfür müssten die entsprechenden Wahlgesetze ggf. mit einer Experimentierklausel geändert werden. Experimentierklausel auch deshalb, da die Software für Wahlen und für das Einwohnerverfahren sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden und die darauf basierenden Programme der Wahlverfahren (Briefwahlanträge etc.) sich sogar von Kommune zu Kommune unterscheiden.