Antrag: Städtische Kleingarten-Beauftragte ernennen
Antrag
Antrag zur Sitzung des Gemeinderates am 3. Juni 2014
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine/n Kleingarten-Beauftragte/n zu ernennen. Die/Der Beauftragte soll als Koordinationsinstrument und Ansprechstelle für den Bezirksverband der Kleingärtner Mannheims sowie für die Vorstände der 17 Kleingartenvereine mit insgesamt 5300 Gärten dienen, ähnlich einer Kundenbetreuungsstelle.
Diese/r Kleingartenbeauftragte/r hat unmittelbaren Zugang zu den mit den Kleingartenwesen befassten Dezernaten (Dez. OB: Rechtsamt, Dez. I: Immobilienmanagement; Dez. IV: Bauordnungen und Bauüberwachung, Gartenhaus-Neubauten und sonstigen größeren Baumaßnahmen in den Kleingärten, insbesondere bei baulichen Veränderungen im Gartenhausbestand; Dez. V: Fachliche Beratung und Betreuung der Kleingärtner, Umweltschutz usw.).
Die Aufgabenübernahme erfolgt haushaltsneutral.
Begründung:
Durch gesellschaftliche Veränderungen in der Struktur der Kleingärtner ergeben sich zunehmend Veränderungen im Verhalten zur Kleingartenordnung und zu den darin festgelegten Rechtsnormen.
Der Bezirksverband sowie die Vorstände sehen sich oftmals außerstande, der entstehenden Probleme Herr zu werden und benötigen mehr Unterstützung von der städtischen Verwaltung als Partnerin des Generalpachtvertrags.
Hier kann ein/e städtische/r Beauftragte/r nach dem Prinzip One-Face-to-the-customer Abhilfe schaffen. Die/der Beauftragte kommt dann zum Zug, wenn der Bezirksverband der Kleingärtner Mannheims oder die Kleingartenvorstände um Unterstützung bitten, weil diese die Einhaltung der Kleingartenordnung möglicherweise nicht gewährleisten können.